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23 September 2026

Riester-Ersatz: So nutzen Sie das neue Altersvorsorgedepot optimal

Entdecken Sie, wie Sie Ihren Riester‑Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot einbinden und teure Kostenfallen vermeiden können.

Riester-Ersatz: So nutzen Sie das neue Altersvorsorgedepot optimal

Ab dem 1. Januar 2027 wird das bislang staatlich geförderte Riester-Altersvorsorgeprodukt durch das Altersvorsorgedepot abgelöst. Für alle, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen, bedeutet das eine Entscheidungsphase: Der Vertrag kann unverändert weiterlaufen, in das neue System überführt oder ruhend gestellt werden. Gleichzeitig treten neue Preismodelle in den Markt, die auf den ersten Blick attraktiv, langfristig jedoch nicht zwingend günstig sind.

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat die drei zulässigen Handlungsoptionen Wer die Optionen kennt, kann gezielt prüfen, welche Variante zu den individuellen Lebensumständen passt und welche Kosten­folgen zu erwarten sind.

Option 1 – Riester-Vertrag unverändert weiterführen

Sie können den bestehenden Vertrag genauso behalten, wie er ist. Die vertraglichen Bedingungen – Garantiezinsen, Rentenfaktoren und Beitragszuschüsse – bleiben unverändert bestehen. Diese Wahl ist besonders dann sinnvoll, wenn der Vertrag in den letzten Jahren bereits günstige Garantien geliefert hat oder wenn das Rentenalter noch weit entfernt ist und Sie damit von langfristigen Kapitalmarktchancen profitieren wollen. Dabei gilt jedoch: Für neue Einzahlungen gilt das neue Fördersystem das heißt, Sie erhalten keine weitere Riester-Zulage, sondern nur noch die im neuen Depot vorgesehenen Förderungen.

Option 2 – Übertragung in das neue Altersvorsorgedepot

Eine aktive Umwandlung des angesparten Kapitals in ein Altersvorsorgedepot ist ebenfalls möglich. Der aktuelle Anbieter übernimmt die Abwicklung, weist jedoch auf mögliche Entgelte hin. In den ersten fünf Vertragsjahren darf die Übertragungsgebühr maximal 150 €, anschließend ist die Weiterleitung grundsätzlich kostenfrei. Der kommende Anbieter darf jedoch einmalig bis zu 150 € verlangen. Wichtig: Sobald Sie das neue Depot nutzen, wechseln Sie vollständig in das neue Fördersystem – eine gleichzeitige Förderung nach altem und neuem Recht ist nicht zulässig.

Option 3 – Beitragspause und gleichzeitige Besparung im Depot

Sie können den Riester-Vertrag auf Beitragsfreiheit stellen und parallel in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Das bereits gesparte Geld bleibt im alten Vertrag erhalten, während zukünftige Beiträge nach den Konditionen des neuen Systems gefördert werden. Diese Möglichkeit ist ausdrücklich vorgesehen, erfordert jedoch eine genaue Analyse der jeweiligen Förderungsquote, da die bisherige Förderung nicht mehr greift. Für Sparende mit wenig Restlaufzeit kann das Ruhen des Vertrags sinnvoll sein, um von günstigen ETF-Sparplänen im neuen Depot zu profitieren.

Die Kostenfalle: Warum niedrige Einstiegspreise nicht garantiert bleiben

Viele Anbieter locken mit „Kampfpreisen“ von unter 0,1 % Effektivkosten. Der Gesetzgeber hat jedoch festgelegt, dass die Effektivkosten eines Standard-Altersvorsorgedepots höchstens ein Prozent betragen dürfen. Die aktuelle Werbung bezieht sich meist nur auf die ersten Jahre. Gemäß § 7c des Zertifizierungsgesetzes dürfen Anbieter Änderungen der Kosten erst vier Monate vor Quartalsende öffentlich ankündigen. Das bedeutet: Ein günstiger Starttarif muss nicht bis zum Rentenbeginn gelten.

Falls ein Anbieter die Kosten erhöhen will, muss er Ihnen die kostenlose Übertragung des Kapitals zu einem anderen Anbieter ermöglichen – selbst wenn der Vertrag noch keine fünf Jahre alt ist. Beim neuen Anbieter kann jedoch eine einmalige Verwaltungspauschale von bis zu 150 € anfallen, was bei einem reinen Kostenvergleich mitzuberechnen ist.

Steuerliche Vorteile für Besserverdienende

Der neue Fördersatz ist nicht nur für Arbeitnehmer attraktiv, sondern eröffnet auch für Selbstständige, Beamte und besonders für Gutverdiener neue Spielräume. Wer mehr einzahlt, als die förderfähige Höchstgrenze zulässt, kann die darüber hinausgehenden Einlagen tax-optimiert nutzen. Im Rentenalter fallen die persönlichen Steuersätze in der Regel niedriger aus, sodass das angesparte Kapital mit einem günstigen Steuersatz versteuert wird.

Finanzexperten gehen davon aus, dass Banken und Fondsgesellschaften künftig die steuerlichen Anreize als Marketinginstrument einsetzen werden. Deshalb ist es ratsam, die verschiedenen Modellvarianten (z. B. reine ETF-Sparpläne, gemischte Fonds oder Index-Strategien) zu vergleichen und abzuwägen, welche für die eigene Einkommenssituation und das angestrebte Rentenalter am vorteilhaftesten ist.

Prüfpunkte für die Entscheidung

Unabhängig von der gewählten Option sollten Sie folgende Aspekte systematisch analysieren:

  • Kostenstruktur des bestehenden Vertrags (Verwaltungsgebühren, Abschlusskosten, Fonds­kosten)
  • Garantien und Rentenfaktor – insbesondere bei älteren Verträgen, die noch Sonderkonditionen bieten
  • Verbleibende Restlaufzeit bis zum geplanten Rentenbeginn
  • Auswirkungen von Kinderzulagen oder anderen staatlichen Förderungen
  • Mögliche Wechselgebühren bei einer Übertragung
  • Ob eine Beitragsfreistellung für Ihre persönliche Situation Sinn ergibt
  • Langfristige Effektivkosten des neuen Depots und die Möglichkeit künftiger Preisänderungen

Insbesondere für Sparer mit vielen bis zu mehreren Jahrzehnten bis zur Rente lohnt sich ein Blick auf die langfristigen Renditechancen des Kapitalmarktes. Kleine Unterschiede bei den laufenden Kosten können über 30-40 Jahre hinweg zu erheblichen Differenzen im Endkapital führen.

Das Altersvorsorgedepot bietet Flexibilität, birgt jedoch das Risiko wechselnder Kosten. Wer die drei Handlungsoptionen kennt, die Kostenstruktur prüft und die steuerlichen Spielräume versteht, kann das neue System gezielt für die persönliche Vorsorge nutzen – ohne unliebsame Überraschungen im Rentenalter.

Autor

Markus Weber