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23 September 2026

Augsburg sichert Frauenpension, prüft Ausweichoptionen im Sozialwohnungsbau

Augsburg plant massive finanzielle Unterstützung für die neue Frauenpension und diskutiert drei Ausweichmodelle für geförderten Wohnungsbau.

Augsburg sichert Frauenpension, prüft Ausweichoptionen im Sozialwohnungsbau

Die Stadt Augsburg steht aktuell vor zwei entscheidenden Haushaltsfragen: Zum einen soll ein neues Heim für wohnungslose Frauen entstehen, zum anderen muss ein rechtliches Konzept entwickelt werden, das Bauprojekte vor dem Stillstand schützt, wenn staatliche Fördergelder für geförderten Wohnungsbau nicht rechtzeitig bereitstehen.

Beide Vorhaben hängen eng mit den anstehenden Haushaltsberatungen im Frühjahr zusammen. Während die Frauenpension bereits seit Monaten in Planung ist, soll die sogenannte Rückfallregelung als Absicherung in den städtebaulichen Verträgen verankert werden. In diesem Beitrag werden die geplanten Finanzierungsmodalitäten sowie die drei vorgeschlagenen Ausweichmodelle vorgestellt.

Finanzierung der neuen Frauenpension

Der Grundstein für die Frauenpension – ein Wohnprojekt für obdachlose Frauen – wurde vor wenigen Wochen gelegt. Das Projekt wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) getragen. Geschäftsführerin Martina Kobriger verfolgt die Idee seit zwölf Jahren, einen geschützten Ort zu schaffen, an dem betroffene Frauen wieder zu sich finden können. Der Bau wird dank einer sieben-Millionen-Euro-Spende der St.-Vinzenz-von-Paul-Stiftung realisiert, die Grundstücke, Sanierung und Neubau finanziert. Weitere Mittel fließen von der Stiftung Kartei der Not, dem Leserhilfswerk, kirchlichen Partnern und dem bayerischen Sozialministerium.

Die Stadt Augsburg will sich mit einer freiwilligen Zuschussvereinbarung an den laufenden Kosten beteiligen. Sozialbürgermeister Dirk Wurm erklärte, dass 2027 ein Betrag von 100.000 Euro, 2028 330.000 Euro und 2029 360.000 Euro vorgesehen sind – vorausgesetzt, die Haushaltslage es zulässt. Der Bezirk Schwaben übernimmt bereits die Finanzierung von 14 von insgesamt 28 Plätzen; die restlichen Plätze sollen durch kontinuierliche Spendenakquise gedeckt werden. Oberbürgermeister Florian Freund unterstützt das Vorhaben als Schirmherr ausdrücklich.

Rückfallregelung für geförderten Wohnungsbau

Seit etwa einem Jahrzehnt verfolgt Augsburg das Ziel, bei größeren Bauvorhaben preisgünstigen Wohnraum zu integrieren. Der Grundsatzbeschluss III vom 23. April 2020 legt fest, dass 30 % der Geschossfläche für geförderten Wohnungsbau reserviert sein müssen. Problematisch ist jedoch, dass das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr seit 2025 zentral über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet und diese häufig nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Um Bauprojekte nicht zu gefährden, soll künftig eine Rückfallregelung in den städtebaulichen Verträgen verankert werden. Drei konkrete Varianten stehen zur Auswahl, wobei jede von ihnen die Verpflichtung zum geförderten Wohnungsbau ersetzen kann, wenn die staatliche Förderung ausbleibt.

Variante 1 – Verkauf an die Wohnbaugruppe Augsburg Leben GmbH

Die betroffenen Wohnungen könnten von der Wohnbaugruppe Augsburg Leben GmbH übernommen werden. Dabei würde die Gruppe die Einheiten dauerhaft in ihren Bestand aufnehmen, vorausgesetzt, der Kaufpreis ist wirtschaftlich tragfähig. Dieser Ansatz sichert den Bestand von Sozialwohnungen, ohne dass weitere öffentliche Mittel fließen.

Variante 2 – Finanzielle Ausgleichszahlung

Der Bauträger könnte die Bauausführung ohne spezielle Miet- oder Eigentumsbindung vollziehen und dafür eine Monetärleistung an die Stadt zahlen. Die erhaltenen Gelder würden zweckgebunden für günstigen Wohnraum verwendet, etwa über die bereits genannte Wohnbaugruppe oder zum Ankauf zusätzlicher Grundstücke.

Variante 3 – Preisgedämpfte Mietwohnungen

Hier bleibt die Einheit als Mietwohnung für die vereinbarte Bindungsdauer erhalten und darf nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die anfängliche Kaltmiete soll sich am geltenden Mietspiegel orientieren; Erhöhungen sind erst nach fünf Kalenderjahren zulässig. Die Verpflichtungen werden durch Grundbucheinträge, Auskunftspflichten und mögliche Vertragsstrafen abgesichert.

Die konkrete Ausgestaltung der Rückfallregelung wurde nach einem Hearing mit der Immobilienbranche erarbeitet und liegt als Tischvorlage BSV/26/00459-2 vor. Der Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss wird die Vorlage am 21. September diskutieren, und der Stadtrat soll am 24. September darüber entscheiden.

Autor

Markus Weber