Der Trend Buy Now Pay Later (BNPL) hat die Art, wie Menschen im Internet einkaufen, grundlegend verändert. Kunden wählen oft den Komfort, Waren sofort zu erhalten und erst später oder in Raten zu begleichen. Doch seit dem 20. November 2026 tritt eine neue Rechtslage in Kraft, die für Anbieter wie PayPal, Klarna und ähnliche Dienstleister tiefgreifende Änderungen bedeutet.
Die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie ersetzt die Regelungen von 2008. Der deutsche Bundestag verabschiedete das entsprechende Gesetz am 17. April 2026, das am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und seit dem 20. November 2026 verbindlich ist. Ziel ist es, Lücken im Schutz vor digitalen Kleinkrediten zu schließen und Verbraucher wirksamer vor Überschuldung zu bewahren.
Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereich
Die neuen Bestimmungen gelten für sämtliche Kreditgeber, Zahlungsdienstleister und Handelnde, die im Online-Handel Ratenkauf oder Zahlungsaufschub anbieten. Dabei spielt die Höhe des Kredits keine Rolle mehr: Selbst Kredite unter 200 Euro und Laufzeiten kürzer als drei Monate fallen nun unter das Verbraucherdarlehensrecht. Auch klassische Rechnungskäufe, die über Drittanbieter abgewickelt werden, unterliegen den Vorgaben, solange die Zahlungsfrist 14 bzw. 50 Tage überschreitet.
Kernpunkte der neuen Vorgaben
Der wichtigste Pfeiler ist die verpflichtende Bonitätsprüfung vor jedem BNPL-Vertrag. Anbieter dürfen den Kredit nur gewähren, wenn die Rückzahlung mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen kann. Ein negatives Ergebnis führt zu einer sofortigen Ablehnung, und der Kunde muss eine alternative Zahlungsmethode wählen.
Zusätzlich müssen Werbematerialien klare Risikohinweise enthalten, etwa „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder „Achtung! Kredite können bei Verzug zu Kosten führen“. Die Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken oder besonders sensiblen Bereichen wie Gesundheitsinformationen ist ausdrücklich verboten. Für Kredite bis 200 Euro gilt nun ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das zuvor nur für höhere Beträge bestand.
Die Schufa hat angekündigt, künftig pünktliches Zahlungsverhalten bei BNPL- und Ratenkäufen stärker in die Bonitätsbewertung einfließen zu lassen, was für zuverlässige Verbraucher einen positiven Effekt haben dürfte.
Auswirkungen auf Anbieter und Verbraucher
Im Checkout-Prozess können Kunden ab sofort die Meldung „Zahlungsmethode nicht verfügbar“ erhalten, wenn die Bonitätsprüfung negativ ausfällt. Das betrifft nicht nur teure Anschaffungen, sondern auch Kleinstbeträge von unter 200 Euro – ein deutliches Zeichen, dass die Regulierung auch Mikro-Kredite einbezieht. Anbieter wie PayPal und Klarna passen ihre Systeme an, um in Echtzeit Auskünfte aus Auskunfteien zu holen.
Für Verbraucher bedeutet das, dass die bisher sehr niedrige Hemmschwelle für BNPL-Käufe steigt. Die Gefahr, mehrere kleine Raten aufzunehmen und den Überblick zu verlieren, wird reduziert, doch gleichzeitig kann das Einkaufserlebnis an Komfort verlieren. Wer abgelehnt wird, kann auf klassische Zahlungsarten wie Lastschrift, Kreditkarte oder direkte PayPal-Zahlung zurückgreifen.
Praktische Konsequenzen beim Online-Einkauf
Vor dem Abschluss einer BNPL-Transaktion erhalten Kunden nun detaillierte Informationen über die genutzte Datenbank und die Kriterien der Bonitätsprüfung. Bei einer rein automatisierten Entscheidung besteht das Recht, eine menschliche Überprüfung zu verlangen. Sollte die Prüfung negativ ausfallen, müssen Anbieter die Ablehnung begründen und die genutzte Datenquelle offenlegen.
Verbraucher sollten ihre aktuelle finanzielle Situation prüfen, offene Verbindlichkeiten berücksichtigen und bei wiederholter Nutzung von BNPL-Angeboten besonders auf die Gesamtkosten achten. Die Möglichkeit, bei Zahlungsschwierigkeiten Stundungen oder angepasste Raten zu vereinbaren, bleibt erhalten, allerdings dürfen Anbieter erst nach intensiver Prüfung zu Zwangsmaßnahmen greifen.
Insgesamt soll die neue Richtlinie dazu beitragen, dass Verbraucher nur Kredite aufnehmen, die sie auch zurückzahlen können, während die Anbieter transparenter und verantwortungsbewusster handeln müssen. Der erste Praxistest folgt unmittelbar nach dem Black Friday am 27. November 2026, wenn das Einkaufsvolumen traditionell stark ansteigt.



