Ab dem 30. September 2026 erhalten deutsche Finanzämter automatisch Daten zu Auslandskonten. Dieser automatische Informationsaustausch betrifft alle Bürger mit Konten oder Depots im Ausland. Deutschland tauscht dann Daten mit mehr als 100 Staaten aus, darunter auch vermeintliche Steueroasen wie die Schweiz, Liechtenstein und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Der automatische Datenaustausch basiert auf dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) das den internationalen Common Reporting Standard (CRS) in deutsches Recht umsetzt. Ziel ist es, steuerpflichtige Erträge transparent zu machen und die Verschleierung von Einkünften im Ausland zu unterbinden.
Wie läuft der Datenaustausch ab?
In Deutschland fungiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als zentrale Schnittstelle. Deutsche Banken, Sparkassen, Depotbanken, Versicherungen und andere meldepflichtige Finanzinstitute übermitteln ihre Daten zunächst an diese Bundesbehörde. Das BZSt gibt die erhaltenen Informationen anschließend an die Steuerbehörden der jeweiligen Partnerstaaten weiter. Umgekehrt empfängt die Behörde auch Daten aus dem Ausland und leitet diese für das Besteuerungsverfahren an die zuständige deutsche Landesfinanzbehörde weiter.
Wichtig zu wissen: Banken melden nicht direkt an das Finanzamt. Der Weg führt immer über das BZSt als zentrale Sammelstelle. Der automatische Datenaustausch betrifft nicht nur Konten, sondern auch Depots, Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge.
Welche Daten werden übermittelt?
Übermittelt werden nicht nur Name und Steuer-Identifikationsnummer. Die Behörden erfahren auch, bei welchem Institut ein Konto oder Depot geführt wird, wie hoch der Kontostand am Jahresende war und welche Zinsen, Dividenden oder sonstigen Erträge angefallen sind. Dazu gehören:
- Name, Adresse und Ansässigkeitsstaat des Kontoinhabers
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Steuer-Identifikationsnummer und Kontonummer
- Kontostand beziehungsweise Kontowert zum Jahresende
- Zinsen, Dividenden und sonstige Einkünfte
Bei Depots kann der Austausch zusätzlich bestimmte Bruttoerlöse aus Veräußerungs- oder Rückkaufsfällen erfassen. Details dazu regelt Paragraf 8 des FKAustG.
Was sollten Betroffene jetzt prüfen?
Wer ein Konto oder Depot im Ausland führt, sollte vor dem Stichtag einige Punkte checken:
- Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit bei der Bank kontrollieren und bei Bedarf aktualisieren
- Kapitalerträge aus dem Ausland in der eigenen Steuererklärung korrekt angeben
- Unterlagen zu mehreren Wohnsitzen oder einem Umzug ins Ausland sorgfältig aufbewahren
- Bei größeren Anlagen im Ausland im Zweifel fachkundigen steuerlichen Rat einholen
So lassen sich böse Überraschungen vermeiden, bevor der automatische Austausch am 30. September Fakten schafft.
Auch für den Handel mit Kryptowährungen gibt es seit 2026 einen internationalen Meldestandard. Dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) haben sich bislang 76 Staaten angeschlossen, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten und viele OECD-Mitglieder wie die USA, Großbritannien, die Schweiz und Japan. Der eigentliche Informationsaustausch beginnt ab September 2027 und läuft nach demselben Prinzip wie die Meldung von Auslandskonten ab.


