Ab dem 30. September 2026 erhalten die deutschen Finanzbehörden automatisch Kontodaten von 118 Staaten. Diese Daten umfassen nicht nur klassische Bankkonten, sondern auch Informationen über Kryptowährungen. Doch was bedeutet das für Sie als Steuerpflichtigen?
Welche Daten werden übermittelt?
Die übermittelten Daten umfassen eine Vielzahl von Informationen, darunter NameAnschriftGeburtsdatumGeburtsortSteueridentifikationsnummerKontonummerKontostandZinsenDividenden und sonstige Einkünfte. Wichtig ist, dass nicht alle Kontobewegungen oder Überweisungen übermittelt werden, sondern nur die gesetzlich vorgesehenen Angaben zu meldepflichtigen Finanzkonten und bestimmten Erträgen im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS).
Welche Länder nehmen am Informationsaustausch teil?
An dem automatischen Informationsaustausch nehmen 118 Staaten teil, darunter alle EU-Mitgliedstaaten aber auch Drittstaaten wie die SchweizLiechtenstein und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die USA nehmen zwar nicht direkt teil, aber es gibt ein gesondertes Abkommen zum Austausch von steuerlich relevanten Daten.
Was bedeutet das für Ihre Steuererklärung?
Die erhaltenen Kontodaten werden vom Bundeszentralamt für Steuern an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet und dort geprüft. Sollte es Abweichungen von den Angaben in Ihrer Steuererklärung geben, erhalten Sie ein Schreiben zur sogenannten Sachverhaltsaufklärung. Es ist daher ratsam, alle Kapitalerträge ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben und eine entsprechende Dokumentation bereitzuhalten.
Ab dem Jahr 2026 gibt es auch einen internationalen Informationsaustausch bei Kryptowerten. Das neue Kryptowerte-Meldewesen (CARF) sieht vor, dass bestimmte Krypto-Dienstleister Informationen über meldepflichtige Nutzer und Transaktionen erfassen. Der grenzüberschreitende automatische Austausch dieser Informationen soll ab September 2027 erfolgen.
Als Steuerpflichtiger sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihre Auslandskonten nicht mehr unentdeckt bleiben und alle relevanten Informationen ordnungsgemäß in Ihrer Steuererklärung angeben.



