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9 September 2026

Ausländische Konten und Steuern: Wichtige Fakten zum Datenaustausch

Ab dem 30. September 2026 tauschen 118 Staaten automatisch Kontodaten mit Deutschland aus. Erfahren Sie, welche Daten übermittelt werden und was das für Ihre Steuererklärung bedeutet.

Ausländische Konten und Steuern: Wichtige Fakten zum Datenaustausch

Das Finanzamt hat auch ein Auge auf Ihre ausländischen Konten. Bis zum 30. September 2026 übermitteln 118 Staaten automatisch Kontodaten an das Bundeszentralamt für Steuern. Ein Tagesgeldkonto in Schweden oder Festgeld in Dubai zu besitzen, ist völlig legal. Allerdings müssen Sie steuerpflichtige Erträge den deutschen Finanzbehörden nicht verschweigen, wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind.

In Deutschland wird die Kapitalertragsteuer oft direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei ausländischen Banken ist das in der Regel nicht der Fall. Hier müssen Sie die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben. Zu hoffen, dass das Finanzamt von den ausländischen Konten nichts mitbekommt, ist keine gute Strategie.

Wie funktioniert der automatische Informationsaustausch?

Im Rahmen des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes tauschen sich die Steuerbehörden vieler Länder seit Jahren untereinander aus. Stichtag für den Austausch der Kontodaten ist immer der 30. September. In diesem Jahr melden 118 Staaten Kontodaten von deutschen Bürgern an das Bundeszentralamt für Steuern.

Die ausländischen Behörden haben die entsprechenden Kontodaten für 2025 bis Ende Juli 2026 von den Banken gesammelt. Die Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt zum Stichtag am 30. September 2026.

Welche Daten werden übermittelt?

Gemeldet werden folgende Daten:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Steueridentifikationsnummer
  • Daten zu weiteren Kontoinhabern
  • Kontonummer
  • ID des meldenden Finanzinstituts
  • Kontostand
  • Zinsen
  • Dividenden
  • Sonstige Einkünfte

Wichtig ist zu beachten, dass nicht sämtliche Kontobewegungen oder Überweisungen an die deutschen Finanzbehörden übermittelt werden. Der automatische Informationsaustausch konzentriert sich auf die gesetzlich vorgesehenen Angaben zu meldepflichtigen Finanzkonten und bestimmten Erträgen im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS).

Was passiert mit den gemeldeten Daten?

Die erhaltenen Kontodaten werden vom Bundeszentralamt an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet und dort geprüft. Sollte es hier Abweichungen von den Angaben in der Steuererklärung geben, verschicken die Finanzämter Schreiben zu einer sogenannten Sachverhaltsaufklärung.

Dabei geht es darum zu klären, ob alle Kapitalerträge auch ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben wurden. Wer Geld auf ausländischen Konten hat, sollte besonders gut auf eine entsprechende Dokumentation achten, um offene Fragen schnell klären zu können.

Neu im Jahr 2026: Kryptowährungen im Fokus

2026 werden auch Daten über Krypto-Investments gesammelt. Das neue Kryptowerte-Meldewesen (CARF) sieht vor, dass bestimmte Krypto-Dienstleister Informationen über meldepflichtige Nutzer und Transaktionen erstmals für 2026 erfassen. Der grenzüberschreitende automatische Austausch dieser Informationen soll ab September 2027 erfolgen.

Wer also Geld im Ausland angelegt hat oder in Kryptowährungen investiert ist, sollte sich auf den automatischen Informationsaustausch vorbereiten und sicherstellen, dass alle relevanten Daten korrekt in der Steuererklärung angegeben werden.

Autor

Anna Schmidt