Am 20. November 2026 treten in Deutschland verschärfte Vorgaben für Verbraucherkredite in Kraft. Die Änderungen ergeben sich aus der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) und betreffen nicht nur klassische Bankkredite, sondern auch die stark verbreiteten Buy-Now-Pay-Later-Modelle von Anbietern wie Klarna, PayPal oder anderen BNPL-Plattformen. Ab diesem Stichtag dürfen selbst Mini-Kredite bis zu einem Nettodarlehensbetrag von 200 Euro nur noch vergeben werden, wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers vorher geprüft wurde.
Verbraucherkreditrichtlinie: Was ändert sich für Klarna, PayPal und Co.?
Die neuen Bestimmungen erweitern den Anwendungsbereich der EU-Verbraucherkreditrichtlinie auf alle kurzlaufenden, zins- und gebührenfreien Finanzierungen. Das bedeutet, dass ein Kauf von 50 Euro, der über einen Zahlungsdienstleister in drei Monatsraten aufgeteilt wird, künftig einer Bonitätsprüfung unterzogen werden muss. Anbieter dürfen die Finanzierung ablehnen, wenn die Prüfung ein Überschuldungsrisiko aufdeckt. Gleichzeitig wird von ihnen verlangt, die wesentlichen Vertragsbedingungen, mögliche Kosten und die Konsequenzen bei Zahlungsverzug klar und verständlich offenzulegen – nicht mehr versteckt im Kleingedruckten.
Kreditwürdigkeitsprüfung bei Mini-Krediten
Bei der Bewertung berücksichtigen die Plattformen Einkommensverhältnisse, laufende Verbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen. Sollte die automatische Analyse zu einem negativen Ergebnis führen, hat der Verbraucher das Recht, eine menschliche Nachprüfung zu verlangen. Die Entscheidung kann also nicht ausschließlich von Algorithmen abhängen. Für Verbraucher bedeutet das, dass selbst ein zinsfreier Ratenkauf von 20 Euro abgelehnt werden kann, wenn die Kreditwürdigkeit nicht ausreicht.
Informationspflichten vor Vertragsabschluss
Neue Vorgaben verlangen zudem, dass Anbieter dem Kunden vor Abschluss einer Finanzierung alle relevanten Daten in Textform bereitstellen. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr zwingend; die Eingabe in Textform genügt. Gleichzeitig müssen Kreditinstitute und BNPL-Dienste bei personalisierten Kreditangeboten transparent über die Berechnungsgrundlage informieren. Dies soll verhindern, dass Kosten und Laufzeiten im Nachhinein überraschend steigen.
Begleitende Verbraucher-Neuerungen im November 2026
Der November 2026 bringt neben den Kreditregeln weitere Änderungen im Verbraucherbereich. Airbnb reduziert ab dem 20. November die Verpflichtung zu obligatorischen Reinigungsarbeiten, während die Deutsche Bahn ihr Familienticket dauerhaft zu einem Preis von 59,99 Euro anbietet. Zusätzlich tritt am 1. November das neue Ökodesign-Gesetz in Kraft, das Hersteller verpflichtet, bestimmte Elektrogeräte reparaturfreundlicher zu gestalten.
Ökodesign-Gesetz für Elektrogeräte
Durch das Gesetz soll die Lebensdauer von Produkten wie Waschmaschinen, Staubsaugern oder Kühlschränken erhöht werden, indem Ersatzteile und Wartungsinformationen länger verfügbar gemacht werden. Verbraucher können künftig einzelne defekte Bauteile austauschen, anstatt ein komplettes Gerät zu entsorgen. Ein Anspruch auf kostenlose Reparatur besteht nicht, jedoch definiert die Verordnung, welche Komponenten für welchen Zeitraum zu Verfügung gestellt werden müssen.
Weitere regulatorische Punkte
Zusätzlich wird das Widerrufsrecht bei Ratenkäufen präziser geregelt: Das gesetzliche Widerrufsrecht erlischt spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein separater Hinweis betrifft mögliche Bearbeitungsgebühren für günstige Pakete aus Nicht-EU-Ländern, die künftig durch den Europäischen Rat reguliert werden. Schließlich arbeitet die EU an neuen KI-Regeln, die ebenfalls Auswirkungen auf den Datenschutz von Online-Zahlungsdiensten haben könnten.



