Zum Inhalt springen
27 Oktober 2026

PayPal und Klarna ab 20. Nov. unterliegen strengeren Kreditvorschriften

Neue Regeln zwingen PayPal und Klarna, vor jedem Ratenkauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen – selbst bei Mini‑Krediten unter 200 €.

PayPal und Klarna ab 20. Nov. unterliegen strengeren Kreditvorschriften

Seit dem 20. November 2026 tritt in Deutschland die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) in Kraft. Damit werden bislang wenig regulierte Buy-Now-Pay-Later-Angebote (BNPL) von Anbietern wie PayPal und Klarna in denselben rechtlichen Rahmen wie klassische Konsumkredite gestellt. Das Ziel ist ein erhöhter Verbraucherschutz, vor allem für die wachsende Gruppe von Online-Käufern, die ihre Rechnung erst später begleichen oder in kleinen Raten zahlen.

Was die neue EU-Richtlinie konkret vorsieht

Die überarbeitete Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich auf Kredite bis zu 200 €, auf Laufzeiten unter drei Monaten und auf zins- sowie gebührenfreie Angebote. Außerdem werden Kreditverträge mit Zahlungsaufschub, etwa Rechnungskäufe bis zu 50 Tagen, einbezogen. Anbieter müssen nun vor jeder Überlassung von Geld die Bonitätsprüfung durchführen, unabhängig von der Höhe des Betrags. Dabei dürfen nur finanzielle Kerninformationen genutzt werden; Daten aus sozialen Netzwerken oder Gesundheitsdaten sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Konkrete Änderungen für PayPal und Klarna

Für PayPal bedeutet das: Die bisherige „Bezahlung nach 30 Tagen“ wird rechtlich als Kredit behandelt. Jede Nutzung dieser Option löst nun eine verpflichtende Prüfung der Kreditwürdigkeit aus. Die Ratenzahlung war bereits als Kredit eingestuft und erhält zusätzliche Pflichten, etwa die Bereitstellung einer Risikowarnung („Achtung! Kredite können bei Verzug zu Kosten führen“).

Bei Klarna liegt der Fokus vor allem auf dem Kauf auf Rechnung. Die Ausnahme, dass Händler selbst ein Zahlungsziel von bis zu 50 Tagen kostenlos gewähren dürfen, entfällt, wenn Klarna den Aufschub anbietet. Stattdessen muss Klarna die finanzielle Situation des Kunden prüfen und transparent über mögliche Kosten informieren.

Ausnahmen, die bestehen bleiben

Direkte Zahlungen mit vorhandenem Guthaben, also ohne jeglichen Aufschub, fallen weiterhin nicht unter die Kreditregulierung. Ebenso bleiben sehr kurze Zahlungsziele von bis zu 14 Tagen bei großen Online-Händlern von der Pflicht zur Bonitätsprüfung ausgenommen, sofern kein Drittanbieter den Aufschub ermöglicht.

Praktische Folgen für Verbraucher

Kunden, die mehrere offene BNPL-Verträge haben, können künftig öfter auf eine Ablehnung stoßen, weil bestehende Verpflichtungen in die Kreditwürdigkeitsprüfung einfließen. Wer abgelehnt wird, hat das Recht auf eine menschliche Überprüfung und muss vom Anbieter eine nachvollziehbare Begründung erhalten. Alle Infos zu Zinsen, Gebühren und Rückzahlungsmodalitäten müssen klar und verständlich dargestellt werden, und das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht gilt nun auch für Kredite unter 200 €.

Um den Überblick zu behalten, sollten Käufer vor jedem Kauf die Gesamtkosten inkl. eventueller Gebühren kalkulieren, offene Raten in einer Liste führen und bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen. Kostenlose Schuldnerberatungen stehen ebenfalls zur Verfügung, falls mehrere Verbindlichkeiten gleichzeitig bestehen.

Autor

Markus Weber