Ein lebenslanges Wohnrecht zu vererben, ist eine häufige Praxis, um den überlebenden Ehepartner oder andere Familienmitglieder in der Immobilie zu halten. Doch was bedeutet dies rechtlich und steuerlich? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Wohnrecht vererben die Erbschaftssteuer und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Ein lebenslanges Wohnrecht ermöglicht es einer Person, eine Immobilie bis ans Lebensende zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein. Dies ist besonders bei der Vererbung von Häusern an Kinder oder andere Verwandte relevant. Doch wie wird dieses Recht vererbt und welche steuerlichen Konsequenzen hat es?
Was ist ein Wohnrecht und wie wird es vererbt?
Ein Wohnrecht ist ein dingliches Recht das dem Berechtigten das Recht gibt, eine Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers zu nutzen. Im Gegensatz dazu beschreibt ein Wohnungsrecht das Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon als Wohnung zu benutzen. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, haben aber juristische Unterschiede.
Um ein Wohnrecht zu vererben muss dies in einem Testament oder Erbvertrag festgeschrieben werden. Der Berechtigte darf dann mietfrei in der Immobilie wohnen bleiben, selbst wenn die Erben die Immobilie verkaufen. Das Wohnrecht bleibt bestehen und muss im Grundbuch eingetragen werden.
Steuerliche Auswirkungen des Wohnrechts
Die Vererbung eines Hauses mit einem lebenslangen Wohnrecht kann steuerliche Vor- und Nachteile haben. Grundsätzlich ist ein Erbe erbschaftsteuerpflichtig wobei es für nahe Verwandte hohe Freibeträge gibt. Allerdings kann das Wohnrecht den Verkehrswert der Immobilie mindern und somit die Erbschaftssteuer senken.
Wenn der Erbe das Haus nicht selbst bewohnt, sondern das Wohnrecht an eine dritte Person vererbt, kann dies zu einer höheren Erbschaftssteuer führen. Zusätzlich muss die begünstigte Person für das Wohnrecht als geldwerten Vorteil eine Steuer bezahlen. Dies kann in vielen Fällen zu einer doppelten Belastung führen.
Ein Vorteil entsteht jedoch, wenn das Wohnrecht bei der Berechnung der Erbschaftssteuer vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen wird. Dadurch kann der Wert der Immobilie unter den Freibetrag fallen und die Steuerlast verringern. Endet das Wohnrecht, muss der Erbe Steuern auf das gelöschte Wohnrecht zahlen.
Alternative: Vorzeitige Schenkung
Um die Erbschaftssteuer zu umgehen, versuchen viele Erblasser, das Haus zu Lebzeiten für einen Minimalbetrag zu verkaufen und ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen. Das Finanzamt betrachtet dies jedoch oft als Schenkung und setzt den Verkehrswert der Immobilie als Grundlage für die Schenkungssteuer an.
Ein solcher Verkauf oder eine Schenkung kann daher teuer werden, da der tatsächliche Wert der Immobilie und nicht der geringe Kaufpreis zugrunde gelegt wird. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
