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8 Juli 2026

Immobilien erben: Steuerliche Fallstricke und Freibeträge

Erben Sie eine Immobilie? Erfahren Sie, wie das Finanzamt den Wert bewertet und welche Steuerlast auf Sie zukommen kann. Wir klären auf!

Immobilien erben: Steuerliche Fallstricke und Freibeträge

Das Erben einer Immobilie kann eine große Freude sein, bringt aber auch steuerliche Verpflichtungen mit sich. Viele Erben sind überrascht, wenn das Finanzamt einen deutlich höheren Wert ansetzt als der tatsächliche Marktwert. Doch wie wird die Erbschaftssteuer berechnet und welche Freibeträge gelten?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie das Finanzamt den Wert von Immobilien bewertet, welche Steuerklassen es gibt und wie Sie durch geschickte Planung Steuern sparen können.

Wie bewertet das Finanzamt den Wert einer geerbten Immobilie?

Ein häufiges Problem ist, dass das Finanzamt oft einen höheren Wert ansetzt als der tatsächliche Marktwert. Dies kann dazu führen, dass die Erbschaftssteuer deutlich höher ausfällt als erwartet. Ein Beispiel: Eine geerbte Wohnung in München wird vom Experten mit 350.000 Euro bewertet, das Finanzamt setzt jedoch einen Wert von 740.000 Euro an. Der Unterschied kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.

Der Wert einer Immobilie wird nach dem Verkehrswert bemessen, der sich an den aktuellen Marktbedingungen orientiert. Dabei spielen Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung eine Rolle. Allerdings kann der vom Finanzamt festgesetzte Wert oft über dem tatsächlichen Marktwert liegen, insbesondere wenn die Immobilie in einem schlechten Zustand ist oder in einer weniger begehrten Lage.

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und vom Wert des Erbes ab. Nahe Angehörige haben höhere Freibeträge als entferntere Verwandte oder Nicht-Verwandte. Hier eine Übersicht:

  • Ehepartner 500.000 Euro (Steuerklasse I)
  • Kinder, Stief- und Adoptivkinder 400.000 Euro (Steuerklasse I)
  • Enkel 200.000 Euro (Steuerklasse I)
  • Eltern und Großeltern 100.000 Euro (Steuerklasse I)
  • Geschwister, Nichten, Neffen 20.000 Euro (Steuerklasse II)
  • Nicht verwandte Erben 20.000 Euro (Steuerklasse III)

Liegt der Wert des Erbes unter dem Freibetrag, fällt keine Erbschaftssteuer an. Überschreitet der Wert den Freibetrag, wird nur der überschreitende Betrag besteuert.

Wie hoch sind die Erbschaftssteuersätze?

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von der Steuerklasse und dem Wert des Erbes ab. Hier eine Übersicht der Steuersätze:

Restbetrag Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
bis 6 Millionen Euro 19 % 30 % 30 %
bis 13 Millionen Euro 23 % 35 % 50 %
bis 26 Millionen Euro 27 % 40 % 50 %
Darüber 30 % 43 % 50 %

Ein Beispiel: Erbt ein Kind ein Haus im Wert von 300.000 Euro, fällt keine Erbschaftssteuer an, da der Freibetrag von 400.000 Euro nicht überschritten wird. Erbt ein Kind jedoch ein Haus im Wert von 500.000 Euro, werden 100.000 Euro besteuert. Bei einem Steuersatz von 11 % (Steuerklasse I) beträgt die Erbschaftssteuer 11.000 Euro.

Wie können Sie Erbschaftssteuer sparen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu minimieren. Eine Möglichkeit ist die Nutzung des Vorsorgefreibetrags. Dieser Freibetrag gilt zusätzlich zum allgemeinen Freibetrag und kann die Steuerlast weiter reduzieren.

Ein weiterer Weg ist die Selbstnutzung der Immobilie. Wenn ein naher Angehöriger die geerbte Immobilie selbst bewohnt, kann dies zu einer Steuerbefreiung führen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche hat und die Selbstnutzung für mindestens 10 Jahre erfolgt.

Falls Sie eine vermietete Immobilie erben, können Sie einen Abschlag von 10 % auf den Verkehrswert geltend machen. Dies kann die Steuerlast ebenfalls reduzieren.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die steuerlichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuzuziehen. Eine gute Planung kann Ihnen helfen, unerwartete Steuerlasten zu vermeiden und Ihr Erbe optimal zu nutzen.

Autor

Jonas Becker