Die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat im jüngsten Haushaltsentwurf eine neue Abgabe angekündigt, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Sie richtet sich an Personen, deren Vermögen mindestens 800.000 Euro beträgt und die ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen. Für diese Gruppe wird ein Steuersatz von 26 Prozent auf nicht realisierte, also latente Gewinne erhoben. Zusätzlich sollen Staatsanleihen mit einem ermäßigten Satz von 12,5 Prozent besteuert werden.
Kernpunkte des geplanten Steuermodells
Die Exit-Steuer gilt ausschließlich für Menschen, die in mindestens sechs der letzten zehn Jahre in Italien gewohnt haben. Immobilienvermögen bleibt von der Regelung ausgenommen, sodass nur Finanzanlagen und andere Formen von Kapitalvermögen betroffen sind. Ziel ist es, ein mögliches „Steuerflucht“-Problem einzudämmen, das durch die bislang attraktive Pausschale von 100.000 Euro jährlich für wohlhabende Neuansiedler entsteht.
Seit einigen Jahren lockte Italien vermögende Ausländer mit einer pauschalen Jahressteuer, die unabhängig vom tatsächlichen Einkommen oder Vermögen zu zahlen war. Diese Sonderregelung hat bereits zahlreiche Millionäre und Milliardäre nach Mailand und andere Metropolen gezogen. Im laufenden Jahr wurde die Pauschalsteuer für Neuankömmlinge sogar auf 300.000 Euro angehoben – ein Zeichen dafür, dass die Regierung die Balance zwischen Attraktivität und fiskalischer Gerechtigkeit neu austarieren will.
Internationale Vergleichbarkeit und bisherige Praxis
Eine Exit-Steuer ist in vielen Staaten bereits etabliert. In den USA fällt bei Aufgabe der Staatsbürgerschaft eine 23-prozentige Abgabe auf Gewinne über 910.000 Dollar an. Dänemark erhebt je nach Höhe der Gewinne zwischen 27 und 42 Prozent. Frankreich, Israel, Österreich, Kanada, Australien und Norwegen besitzen vergleichbare Regelungen. Italien war bislang das einzige südeuropäische Land, das eine solche Besteuerung von Wegzugsgewinnen nicht implementierte.
Gleichzeitig setzt Italien weitere steuerliche Anreize, um bestimmte Zielgruppen anzuziehen: Rentner, die in Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern leben, zahlen zehn Jahre lang nur 7 Prozent auf sämtliche Einkünfte, und hochqualifizierte Fachkräfte können in den ersten fünf Jahren bis zu 50 Prozent ihres Arbeitseinkommens steuerfrei erhalten. Diese Maßnahmen stehen im Spannungsfeld zur geplanten Exit-Steuer, die eher abschreckend wirken soll.
Mögliche Auswirkungen auf deutsche Staatsbürger
Obwohl die Regelung primär italienische Steuerzahler adressiert, könnte sie auch deutsche Investoren betreffen, die in italienische Finanzprodukte investiert haben oder dort ihren Hauptwohnsitz besitzen. Wer also über ein Vermögen von über 800.000 Euro verfügt und plant, nach Deutschland zurückzukehren oder anderweitig ins Ausland zu ziehen, muss künftig mit einer erheblichen Steuerlast rechnen.
Steuerexperten warnen, dass die Ankündigung bereits jetzt das Image Italiens als langfristiges Zuhause für reiche Auswanderer schwächen könnte. Der renommierte Steuerrechtler Tim Stovold beschreibt die Maßnahme als potenziellen «Abschreckungsmechanismus», der die Attraktivität des Landes für internationale Kapitalanleger mindern dürfte. Für deutsche Steuerpflichtige bedeutet das, die eigenen Vermögensstrukturen genauer zu prüfen und ggf. rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen, um unbeabsichtigte Nachzahlungen zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf muss noch vom italienischen Parlament bestätigt werden. Bis dahin bleibt die genaue Ausgestaltung ungewiss, aber die angekündigten Zahlen – 26 Prozent auf latente Gewinne und 12,5 Prozent auf Staatsanleihen – geben bereits klare Signale über die fiskalpolitische Ausrichtung der Meloni-Regierung für die kommenden Jahre.



