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21 September 2026

Ex-Verkehrsminister Scheuer wegen angeblicher Lüge im Maut-Untersuchungsausschuss angeklagt

Scheuer bestreitet Lügenvorwurf – Prozess eröffnet, mögliche Haftstrafe bis zu fünf Jahren.

Ex-Verkehrsminister Scheuer wegen angeblicher Lüge im Maut-Untersuchungsausschuss angeklagt

Am Montagmorgen sammelte sich ein riesiges Medienteam vor dem Landgericht Berlin I, um den Prozess gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zu verfolgen. Gemeinsam mit dem ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz wird Scheuer vorgeworfen, im Rahmen des Maut-Untersuchungsausschusses bewusst falsche Angaben gemacht zu haben.

Die Anklage wurde zu Beginn der Verhandlung laut vorgelesen. Scheuer trat bereits vor dem offiziellen Einlass in den Gerichtssaal, verweigerte jedoch jede sofortige Äußerung. Sein Verteidiger Daniel Krause erklärte später, das Mandat „halte strikt an seiner Unschuldsvermutung fest“ und sei bereit, die Vorwürfe entschieden zu bestreiten.

Vorwürfe und Hintergrund des Maut-Debakels

Im Kern geht es um ein Treffen am 29. November 2018 bei dem Vertreter der ursprünglich vorgesehenen Betreiberfirmen dem Ministerium ein Angebot unterbreiteten: Die Verträge zur Pkw-Maut sollten erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EU-Gerichtshof) unterzeichnet werden. Laut Anklage erinnerten sich sowohl Scheuer als auch Schulz später nicht an ein solches Angebot. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen jedoch vor, diese Erinnerung bewusst zu verfälschen – ein Fall von falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB).

Im Untersuchungsausschuss wurde berichtet, dass die Betreiber das Angebot bei einem Frühstück im Ministerium unterbreitet haben und Scheuer es abgelehnt habe. Scheuer wiederum erklärte im Oktober 2020, kein solches Angebot erhalten zu haben. Die widersprüchlichen Aussagen bilden den Kern des Verfahrens.

Verlauf des Ermittlungsverfahrens

Die Berliner Staatsanwaltschaft leitete bereits im Mai 2022 ein Ermittlungsverfahren ein, nachdem mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen eingegangen waren. Im August 2025 erfolgte die formelle Anklageerhebung gegen Scheuer und Schulz. Ende Mai 2026 bestätigte die 38. Große Strafkammer des Landgerichts, dass die Anklage zulässig sei, sodass der Prozess nun offiziell starten konnte.

Der Prozess ist ungewöhnlich, weil ein ehemaliger Bundesminister nach dem Ausscheiden aus dem Amt vor Gericht gestellt wird – ein Vorgang, der selten vorkommt und daher großes öffentliches Interesse weckt. Laut Gerichtszahlen haben sich Medienvertreter aus dem ganzen Land für die Verhandlung angemeldet.

Der anstehende Prozess und mögliche Konsequenzen

Die Kammer hat insgesamt zwölf Verhandlungstage veranschlagt. Ein Urteil soll voraussichtlich am 25. November gesprochen werden. Sollte das Gericht die Vorwürfe bestätigen, sieht das Strafgesetzbuch bei einer Verurteilung wegen falscher uneidlicher Aussage eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Bezüglich der Verteidigungskosten wird berichtet, dass das Bundesverkehrsministerium (BMV) bereit ist, dem ehemaligen Minister Unterstützung zu gewähren. Offiziell wurden jedoch keine Details veröffentlicht, um personenbezogene Daten zu schützen.

Der Prozess wirft zudem ein Schlaglicht auf das frühere Pkw-Maut-Projekt das 2019 vom EU-Gerichtshof als rechtswidrig eingestuft wurde. Durch die Fehlentscheidung musste der Staat nach Schätzungen insgesamt rund 270 Millionen Euro an Schadenersatz an die ursprünglichen Betreiber zahlen (243 Millionen Euro Plus weitere 27 Millionen Euro nach einem zweiten Schiedsverfahren). Scheuer lehnte bisherige Haftungsansprüche der Unternehmen ab, und das Verkehrsministerium hatte 2023 bereits auf eine Klage gegen ihn verzichtet.

Bis zum endgültigen Gerichtsbeschluss gilt für beide Angeklagten die gesetzliche Unschuldsvermutung. Der Ausgang des Verfahrens könnte signalisiert, wie stark politische Verantwortliche für ihre Aussagen vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen haftbar gemacht werden können.

Autor

Markus Weber