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16 Oktober 2026

Zuckersteuer ab 2027: zwei Stufen, starke Kritik aus der Branche

Die Koalition will ab 1. Juli 2027 eine zweistufige Zuckersteuer einführen. Fritz-Kola und Wesergold kritisieren die Höhe, die Ausnahmeregeln und den bürokratischen Aufwand.

Zuckersteuer ab 2027: zwei Stufen, starke Kritik aus der Branche

Die Regierungsfraktionen haben sich auf ein konkretes Modell zur Erhebung einer Zuckersteuer auf gezuckerte Getränke verständigt: die Abgabe soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten und gestaffelt nach dem Zuckergehalt erhoben werden. Erwartete Mehreinnahmen für den Bund liegen nach den aktuellen Annahmen bei rund 690 Millionen Euro im ersten Jahr und etwa 925 Millionen Euro im Folgejahr.

Schon vor der formellen parlamentarischen Behandlung gibt es deutliche Kritik aus Wirtschaft und Teilen der Union. Mehrere Hersteller warnen vor massiven Folgen für Preise, Produktionskosten und den Verwaltungsaufwand, sollten die Pläne in der vorliegenden Form umgesetzt werden.

Details des Steuerentwurfs und veranschlagte Einnahmen

Das geplante Modell sieht eine zweistufige Abgabe vor: Für Getränke mit mehr als 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter soll eine Abgabe von 32 Cent pro Liter anfallen; für Getränke mit 5 bis 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter sind es 26 Cent pro Liter. Als Ausgleich ist eine Ausnahme vorgesehen: Unternehmen mit einer jährlichen Produktionsmenge unter 1 Million Litern bleiben demnach von der Steuer verschont.

Die Bundesregierung kalkuliert damit, dass die Abgabe dem Bundeshaushalt im Jahr der Einführung etwa 690 Millionen Euro zuführt und im Jahr darauf auf rund 925 Millionen Euro ansteigt. Ziel der Staffelung ist es, den Anreiz zur Reduktion des Zuckergehalts in Erfrischungsgetränken zu erhöhen und gleichzeitig Einnahmen zur Haushaltsstärkung zu generieren.

Kritik von Herstellern, Politikern und erwartete Folgen

Vertreter mittelständischer Hersteller sprechen von einer Benachteiligung. Mirco Wolf Wiegert, Geschäftsführer von Fritz-Kola sieht die Regelung als Belastung für den Mittelstand, weil viele Unternehmen über der Schwelle von einer Million Litern liegen und somit keine Entlastung erhalten. Er warnt, dass kleinere und mittlere Anbieter im Vergleich zu globalen Konzernen finanzielle Nachteile hätten und die Mehrkosten kaum abfedern könnten.

Börsen- und preisrelevante Konsequenzen

Die Branche erwartet zweierlei Reaktionen: Entweder werden Hersteller die Mehrkosten direkt an die Verbraucher weitergeben, was zu Preiserhöhungen im Handel führen würde, oder sie versuchen, Rezepturen zu reformulieren und den Zuckergehalt zu senken. Beide Wege bergen Risiken für Absatz, Markenakzeptanz und Arbeitsplätze in der Branche. Einige Beobachter sehen die Steuer daher auch als ein Signal für Anleger, die Margenentwicklung in Getränkeunternehmen genau zu beobachten.

Bürokratie, Kontrolle und Verwaltungskosten

Ein weiterer Kritikpunkt ist der erwartete Verwaltungsaufwand. Im Entwurf wird das mögliche Steuerlagermodell genannt, das analog zur Besteuerung von Tabak oder Alkohol physische Kontrollen durch den Zoll vorsieht. Solche Maßnahmen würden zusätzliche Zollkontrollen erfordern und nach aktuellen Angaben mehrere hundert zusätzliche Stellen beim Zoll notwendig machen; für Zoll und IT wurden Kosten in dreistelliger Millionenhöhe bis 2029 kalkuliert. Hersteller fordern stattdessen digitale Meldeverfahren und eine reguläre Buchführung als Prüfmechanismus, um den Aufwand zu verringern.

Die Einführung der Abgabe folgt internen Auseinandersetzungen innerhalb der Koalition: Ein erster Vorschlag aus dem Finanzministerium war zuvor gestoppt worden, ehe ein überarbeiteter Kompromiss zur Abstimmung gefunden wurde. Prominente Kritik kam auch aus der Union; der hessische Ministerpräsident bezeichnete die Abgabe als „Teuer-Steuer“ und bemängelte vor allem gesundheitspolitische Zielsetzungen und fiskalische Motive.

Formal muss der Bundestag noch über den Gesetzentwurf entscheiden. Bis zur parlamentarischen Verabschiedung können sich Details wie Sätze, Ausnahmeregelungen oder Kontrollmechanismen verändern. Hersteller kündigen bereits Widerspruch an und halten parlamentarische Debatten sowie mögliche Änderungsanträge im Auge.

Die Diskussion verbindet fiskalische Erwägungen mit wirtschaftspolitischen und praktischen Fragen der Umsetzung: Die geplante Staffelung, die Ausnahmen für kleine Hersteller und die vorgeschlagenen Kontrollmechanismen sind zentrale Streitpunkte, die darüber entscheiden werden, wie stark sich die Realität für Produzenten und Verbraucher nach einer Verabschiedung tatsächlich ändert.

Autor

Markus Weber