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5 Oktober 2026

Digitale Steuerbescheide ab 2027 – Schritt für Schritt zur postalischen Variante

Ab Anfang 2027 wird der Steuerbescheid für die meisten digitalen Erklärungen per ELSTER verschickt – mit wenigen Klicks behalten Sie die klassische Papierform.

Digitale Steuerbescheide ab 2027 – Schritt für Schritt zur postalischen Variante

Zum Jahreswechsel 2027 tritt eine zentrale Neuerung in Kraft: Das Finanzamt stellt den Steuerbescheid künftig primär im elektronischen Format bereit. Wer seine Einkommensteuer­erklärung über das Online-Portal ELSTER oder über kompatible Steuersoftware einreicht, muss mit einer digitalen Zustellung rechnen, sofern er nicht aktiv etwas anderes veranlasst. Die Regelung war zunächst für 2026 geplant, wurde jedoch auf den 1. Januar 2027 verschoben, um den Behörden mehr Zeit für die technische Umsetzung zu geben.

Digitale Zustellung wird Standard ab 1. Januar 2027

Seit dem genannten Stichtag gilt für alle Steuerpflichtigen mit einem aktiven ELSTER-Konto die digitale Bekanntgabe als Default. Sobald der Bescheid im ELSTER-Postfach bereitliegt, erhalten die Betroffenen eine kurze E-Mail, die lediglich darauf hinweist, dass ein neues Dokument zum Abruf bereitsteht – der Bescheid selbst wird nie per E-Mail verschickt. Der Zugriff erfolgt über das persönliche Login und das Dokument steht anschließend als PDF zum Download bereit. Der rechtliche Zugang zählt bereits am vierten Tag nach Bereitstellung, unabhängig davon, ob das Dokument bereits geöffnet wurde. Diese Frist gilt für die einmonatige Einspruchsfrist sodass ein verspätetes Lesen schnell zu einem Verpassen des Rechtsmittels führen kann.

Papierbescheid weiterhin möglich – So beantragen Sie die postalische Zustellung

Wer den klassischen Briefumschlag bevorzugt, muss die dauerhafte postalische Bekanntgabe aktiv beantragen. Dafür reicht ein kurzer Schritt im ELSTER-Portal: Unter „Formulare & Leistungen“ den Bereich „Elektronische Bekanntgabe verwalten“ öffnen und dort die Option „Dauerhafte postalische Bekanntgabe“ auswählen. Der Antrag gilt ab dem Zeitpunkt der Registrierung für alle zukünftigen Bescheide, kann aber auch nachträglich gestellt werden – dann gilt er für die nächsten Vorgänge. Wichtig ist, den Wunsch rechtzeitig vor der ersten digitalen Zustellung zu äußern, da sonst der erste Bescheid automatisch digital zugestellt wird.

Fristen, Benachrichtigungen und Phishing-Risiko

Die neue Regelung erfordert ein wachsames Auge auf das ELSTER-Postfach und die hinterlegte E-Mail-Adresse. Fehlende oder veraltete Kontaktdaten können dazu führen, dass die Hinweis-E-Mail nicht ankommt und damit Fristen unbemerkt verstreichen. Zusätzlich mahnt das Finanzamt ausdrücklich vor gefälschten Nachrichten: Echte Mitteilungen enthalten keinen Anhang und keinen Link, über den der Bescheid abgerufen werden könnte. Sollte eine E-Mail einen solchen Link oder Anhang besitzen, handelt es sich eindeutig um einen Phishing-Versuch. Der sichere Weg bleibt, das ELSTER-Portal eigenständig zu öffnen und dort im Postfach nachzusehen.

Ausnahmen für Nicht-ELSTER-Nutzer

Personen, die kein aktiv genutztes ELSTER-Konto besitzen, erhalten ihre Bescheide nach wie vor per Post. Laut Sozialverband VdK haben rund 2,8 Millionen Menschen in Deutschland keinen Internetzugang – häufig bedingt durch Alter oder gesundheitliche Einschränkungen. Für diese Gruppe bleibt die analoge Zustellung obligatorisch, solange kein digitales Konto aktiv ist.

Wichtige Tipps für die Praxis

  • Prüfen Sie regelmäßig die hinterlegte E-Mail-Adresse in Ihrem ELSTER-Profil.
  • Aktualisieren Sie Ihr ELSTER-Zertifikat, damit der Zugriff auf das Postfach reibungslos klappt.
  • Falls Sie den Bescheid digital erhalten, öffnen Sie ihn sofort, um die Frist von vier Tagen nicht zu verpassen.
  • Bei Unstimmigkeiten im Dokument können Sie über ELSTER direkt einen Einspruch einlegen – das Menü befindet sich ebenfalls unter „Formulare & Leistungen“.

Durch rechtzeitiges Handeln können Sie sowohl die Vorteile der digitalen Zustellung nutzen als auch sicherstellen, dass ein klassischer Papierbescheid bei Bedarf weiterhin in Ihren Briefkasten gelangt.

Autor

Anna Schmidt