Die Linke hat nach der jüngsten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus erneut den Hausverkauf von Wohnungsbeständen in die Hand des Staates gefordert. Das Vorhaben betrifft mehr als 3 000 Wohnungsbaukonzerne mit insgesamt rund 240 000 Wohneinheiten – ein bislang unbewegter Ansatz in der Bundesrepublik. Gleichzeitig hat Kanzler Friedrich Merz bereits signalisiert, dass die Bundesregierung ein Gesetz ausarbeiten wird, das sogenannte Vergesellschaftungen von Privatimmobilien bundesweit verhindern soll.
Politischer Rahmen: Wahl, Koalitionsgespräche und Zielsetzung der Linken
Die Wahlergebnisse in Berlin haben der Linken den nötigen politischen Rückhalt verschafft, um mit den Grünen und der SPD Sondierungsgespräche aufzunehmen. Im Zentrum der Verhandlungen steht das Kernversprechen des Wahlprogramms: die Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände über 3 000 Einheiten. Elif Eralp, Spitzenkandidatin der Linken, bezeichnet das Vorhaben als Mittel, um Spekulationen auf dem Berliner Mietmarkt wirksam zu stoppen. Bisher sei ein solcher Schritt auf Landesebene noch nie umgesetzt worden, weil das Grundgesetz zwar die Möglichkeit einer Vergesellschaftung vorsieht, aber keine praktische Vorgabe enthält.
Rechtliche Grundlagen: Unterschied zwischen Enteignung und Vergesellschaftung
Im öffentlichen Diskurs werden die Begriffe Enteignung und Vergesellschaftung häufig synonym verwendet, doch das Grundgesetz trennt sie klar. Enteignung nach Artikel 14 erlaubt die Entziehung von Eigentumsrechten für Projekte, die dem allgemeinen Wohl dienen, etwa Autobahnbau. Dabei gibt es etablierte Verfahren und marktgerechte Entschädigungen. Vergesellschaftung nach Artikel 15 hingegen sieht die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum vor – ein Rechtsinstrument, das bislang nie angewandt wurde. Die Frage, wie hoch die Entschädigung ausfallen muss, ist noch völlig ungeklärt.
Wirtschaftliche Bewertungen und mögliche Marktfolgen
Wirtschaftsexperten warnen vor gravierenden finanziellen Schäden für Investoren. Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schätzt, dass die geplante Vergesellschaftung nur 40-60 % des Marktwertes als Entschädigung vorsieht. Das würde bedeuten, dass Unternehmen wie Vonovia und Deutsche Wohnen beim Verkauf ihrer Bestände kaum die Hälfte des üblichen Erlöses erhalten würden – ein Ereignis, das nach seiner Einschätzung langfristig die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort mindern könnte. Außerdem wird kritisiert, dass durch die Verstaatlichung keine neuen Wohnungen entstehen; vielmehr könnten vorhandene Bestände lediglich von privat zu öffentlich übergehen, während der Bau neuer Wohneinheiten weiter stagniert.
Der Berliner Mietmarkt ist bereits stark belastet. Laut dem aktuellen Mietspiegel liegt die durchschnittliche Bestandsmiete bei 7,71 Euro pro Quadratmeter, während Neubaupreise zwischen 18 und 22 Euro liegen. Die Stadt hat fast 4 Millionen Einwohner, und Prognosen sprechen von einem akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Befürworter argumentieren, dass die Vergesellschaftung Spekulanten ausschalten und langfristig stabile Mieten sichern könnte, doch Kritiker betonen, dass ein solches Vorgehen das Vertrauen von privaten Investoren erschüttern und zukünftige Bauprojekte hemmen würde.
Der Bund plant nun, mit einem neuen Gesetz die Möglichkeit bundesweiter Enteignungen von Wohnungsunternehmen zu blockieren. Der genaue Wortlaut ist noch nicht veröffentlicht, aber das Ziel ist klar: Die Vorgaben des Grundgesetzes sollten nicht auf die private Wohnungswirtschaft ausgeweitet werden. Die Debatte dürfte in den kommenden Wochen sowohl im Berliner Abgeordnetenhaus als auch im Bundestag weiter eskalieren, und das Ergebnis könnte wegweisend für das Verhältnis zwischen Staat, Markt und Wohnungsversorgung in ganz Deutschland werden.



