Die Zeit drängt: Für alle, die für das Jahr 2026 eine Steuererklärung abgeben müssen, endet die Frist heute, am 31. Juli 2026, um 24 Uhr. Besonders für Krypto-Anleger gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, die es in den Vorjahren nicht gab.
Die verlängerten Fristen aufgrund der Corona-Pandemie sind Geschichte. Für das Steuerjahr 2026 gilt wieder die reguläre Frist nach § 149 Abs. 2 AO: Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss seine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Entscheidend ist der Eingang beim Finanzamt. Bei der elektronischen Übermittlung über ELSTER oder eine Steuersoftware zählt der Zeitpunkt der erfolgreichen Übermittlung.
Wer muss Krypto-Steuern angeben?
In Deutschland werden Kryptowährungen nicht wie Aktien behandelt. Sie gelten als andere Wirtschaftsgüter nach § 23 EStG. Das hat zur Folge, dass Gewinne aus dem Verkauf von Krypto nach einer Haltefrist von mehr als zwölf Monaten steuerfrei sind. Diese Regelung macht Deutschland für langfristige Anleger besonders attraktiv.
Innerhalb der zwölfmonatigen Haltefrist sieht die Rechnung jedoch anders aus:
- Verkäufe innerhalb eines Jahres werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, bis zu 45 %.
- Die Freigrenze von 1.000 € gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres. Wird diese Grenze überschritten, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
- Erträge aus StakingLending und Mining sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und unterliegen einer eigenen Freigrenze von 256 €.
- Auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere gilt als steuerpflichtiger Vorgang.
Neuerungen in der Krypto-Steuererklärung 2026
Für das Steuerjahr 2026 gibt es drei wichtige Neuerungen, die alle in dieselbe Richtung weisen:
Erstens enthält die Anlage SO ab dem Steuerjahr 2026 eigene Zeilen für Kryptowerte. Vage Angaben werden damit deutlich schwieriger. Zweitens ist die Schonfrist bei der Dokumentation vorbei. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2026 hat konkrete Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten für Kryptowerte festgeschrieben. Drittens ist dies die letzte Erklärung, bevor das Finanzamt die Daten ohnehin erhält. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz das die EU-Richtlinie DAC8 umsetzt. Jeder in der EU registrierte Krypto-Dienstleister meldet die Transaktionsdaten seiner Nutzer automatisch an die Finanzbehörden.
Wie erstelle ich meinen Krypto-Steuerreport?
Wenn Ihre Krypto-Geschäfte über mehrere Börsen, Wallets und DeFi-Protokolle verteilt sind, wird die manuelle Erstellung des Steuerreports heute Abend kaum noch möglich sein. Hier kommen spezialisierte Steuer-Software-Lösungen ins Spiel.
CoinTracking ist eine beliebte Wahl bei deutschen Anlegern. Das Unternehmen sitzt in München und ist seit 2012 am Markt. Die Software erstellt die Anlage SO als abgabefertiges PDF und exportiert zusätzlich in die Formate von WISO und SteuerGo. FIFO wird über die Funktion „Depot-Trennung“ je Wallet berechnet, was der Sichtweise des BMF entspricht. Eingelesen wird aus mehr als 400 Börsen, Wallets und Blockchains per Schnittstelle, CSV-Datei oder Blockchain-Adresse.
Zwei Dinge sollten Sie wissen, bevor Sie heute starten: Neue Konten beginnen mit einer siebentägigen Testphase samt unbegrenztem Import, der Steuerreport selbst steckt aber hinter einem bezahlten Tarif. Wer die Anlage SO heute braucht, bucht heute. Und der Import ist der schnelle Teil: Schnittstellen und CSV-Dateien einlesen dauert deutlich kürzer als die anschließende Durchsicht der markierten Transaktionen.



