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19 September 2026

SafetyCore-Installation und Lidl-Plus-Klage: Was Nutzer wissen sollten

Google verteilt SafetyCore stillschweigend, Lidl‑Plus wird wegen Ungleichbehandlung angeklagt – alles im Detail.

SafetyCore-Installation und Lidl-Plus-Klage: Was Nutzer wissen sollten

Viele Android-Nutzer stoßen plötzlich auf den Eintrag Android System SafetyCore in ihrer App-Liste, ohne jemals eine entsprechende Anwendung heruntergeladen zu haben. Der Dienst stammt von Google und soll seit Android 9 lokale Erkennungsalgorithmen für sensible Bildinhalte bereitstellen. Gleichzeitig beschäftigt das Oberlandesgericht Brandenburg die Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Klage gegen die Lidl Plus-App die angeblich bestimmte Kundengruppen benachteiligt. Beide Vorgänge werfen Fragen nach Transparenz, Kontrolle und Datenschutz auf, die wir im Folgenden genauer beleuchten.

Wie SafetyCore auf Android-Geräten arbeitet

SafetyCore ist kein klassisches Werbe- oder Spyware-Programm, sondern ein Systemdienst der von Google über die eigene Infrastruktur auf kompatiblen Geräten ausgerollt wird. Der Dienst wird nur aktiv, wenn eine andere Anwendung – etwa Google Messages – ausdrücklich eine Inhaltsprüfung anfordert. In diesem Fall scannt SafetyCore die betreffenden Bilder oder Videos lokal, markiert potenziell anstößige Inhalte mit einer Unschärfe und zeigt eine Warnung an. Laut Google werden dabei keinerlei Mediendateien an Server gesendet; die Klassifizierung bleibt ausschließlich auf dem Smartphone.

Der Dienst greift nicht automatisch die gesamte Fotogalerie an. Er reagiert nur auf konkrete Anfragen und lässt sich in den Geräteeinstellungen unter „Alle Apps“ finden – bei manchen Herstellern muss die Anzeige von System-Apps erst aktiviert werden. Wer die Funktion nicht nutzen möchte, kann SafetyCore in den Optionen deaktivieren oder entfernen. Dabei ist zu beachten, dass Anwendungen, die auf den lokalen Bildschutz angewiesen sind, ihre Schutzmechanismen verlieren könnten.

Lidl-Plus-App: Die Verbraucherzentrale wirft Diskriminierung vor

Am 15. September 2024 stand das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az. 6 UKl 2/25) zur Verhandlung einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Lidl Plus-App. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass die App exklusive Rabatte nur für Nutzer*innen bereitstelle, die die Anwendung besitzen, wodurch ältere Menschen, Personen mit Behinderungen oder Personen ohne kompatibles Smartphone benachteiligt würden. Eine ähnliche Kritik wurde bereits gegen die Rabatt-Apps von Netto und Penny erhoben; deren Verfahren wurden ebenfalls abgewiesen.

Das Gericht prüfte, ob § 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf solche Rabatt-Programme anwendbar sei. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das AGG keine Verbraucherschutznorm beinhaltet und die Klage daher unzulässig sei. Das Urteil soll am 29. September verkündet werden. Vergleichbare Verfahren gegen andere Discounter zeigen, dass die rechtliche Bewertung von App-basierten Treueprogrammen noch nicht

Gemeinsame Implikationen für Nutzer und Datenschutz

Sowohl SafetyCore als auch die Lidl-Plus-App illustrieren, wie digitale Zusatzfunktionen ohne explizite Zustimmung in den Alltag von Verbraucher*innen eindringen können. Bei SafetyCore steht die Frage im Raum, wie viel Kontrolle ein Hersteller über vorinstallierte Systemdienste haben sollte, insbesondere wenn diese potenziell persönliche Daten berühren. Bei der Lidl-Plus-App geht es um die Gleichbehandlung von Kund*innen, die nicht die technischen Voraussetzungen für die Nutzung einer Rabatt-App besitzen.

Die beiden Fälle verdeutlichen, dass Transparenz und klare Information für Nutzer*innen essentiell sind. Während Google theoretisch einen lokal abgewickelten Bildschutz anbietet, wäre ein Hinweis beim ersten Auftauchen von SafetyCore in der App-Übersicht wünschenswert. Analog dazu könnten Einzelhändler ihre Bonusprogramme so gestalten, dass sie auch ohne Smartphone nutzbar sind, um Diskriminierungsvorwürfen vorzubeugen. Für technikaffine Verbraucher*innen gilt es, regelmäßig die installierten System- und Drittanbieter-Apps zu prüfen und bei Bedarf entsprechende Dienste zu deaktivieren.

Autor

Markus Weber