Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union das einheitliche Regelwerk MiCA (Markets in Crypto-Assets). Die Verordnung soll für mehr Transparenz sorgen, unseriöse Akteure schneller identifizierbar machen und den Schutz von Kund:innen stärken. Für Kryptobörsen und andere Dienstleister bedeutet das eine verpflichtende EU-Zulassung klare Vorgaben zur Kapitalausstattung und strengere Auflagen beim Umgang mit Kundengeldern. Anleger:innen können künftig leichter erkennen, welche Anbieter nach europäischen Standards arbeiten und von den Aufsichtsbehörden überwacht werden.
Doch ein regulatorischer Rahmen löst nicht automatisch das gesetzliche Risiko, das mit Kryptoinvestments verbunden ist. Die Kurse von digitalen Assets können weiterhin stark schwanken oder sogar komplett wertlos werden. Es gibt weder eine Einlagensicherung noch eine Anleger-Entschädigung, die im Falle eines Totalverlustes greifen würde. Deshalb bleibt die Bewertung der individuellen Risikobereitschaft entscheidend, selbst wenn der Anbieter über eine MiCA-Lizenz verfügt.
Strengere Vorgaben für Kryptobörsen und Anleger-schutz
Ab dem Zulassungsstichtag müssen Plattformen umfassende Informationspflichten erfüllen: Produktbeschreibungen, Kostenstruktur und Risiken sind klar und verständlich zu kommunizieren, Interessenkonflikte offenzulegen und Beschwerden strukturiert zu bearbeiten. Zusätzlich verlangt MiCA, dass Verwahrungs- und Transaktionssysteme so konzipiert sind, dass Kundengelder getrennt von Eigenmitteln verwahrt werden. Marktmissbrauchs- und Insider-Handels-Mechanismen unterliegen nun ebenfalls europäischen Vorgaben, was den Handel insgesamt transparenter machen soll.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Beratungspflicht. Anbieter müssen prüfen, ob ein Produkt zur finanziellen Situation, Erfahrung und Risikobereitschaft der Kund:innen passt. Trotz dieser Maßnahmen bleibt die Volatilität von Kryptowerte bestehen, und nicht alle Produkte fallen unter den Geltungsbereich von MiCA. Deshalb sollten Anleger:innen stets auf vollständige Impressum-Angaben, klare Vertragsparteien und transparente Gebühren achten.
Crypto Finance: Stablecoins und regulatorische Praxis unter Laura Hermann
Die Crypto Finance (Deutschland) GmbH hat im Juli 2026 ihre Geschäftsführung um Laura Hermann erweitert. Hermann, zuvor bei BlackRock und Fintech-Unternehmen Verifino tätig, führt das Unternehmen durch die Phase intensiver Expansion im MiCA-regulierten europäischen Markt. Unter ihrer Leitung konzentriert sich die Gruppe auf institutionelle Kunden, die stabile Erträge und Diversifikation durch Stablecoins oder E-Money-Token suchen.
Crypto Finance besitzt bereits seit Anfang 2025 eine MiCA-Lizenz und bietet neben Handels- und Verwahrungsdiensten auch die technische Infrastruktur für digitale Assets. Hermann betont, dass die wachsende Nachfrage nach Stablecoins insbesondere in Lateinamerika neue Geschäftsmodelle ermöglicht. Das Unternehmen investiert stark in die Backend-Plattform, um Banken und Finanzinstitute einen sicheren Zugang zu Krypto-Märkten zu ermöglichen, und sieht die aktuelle Regulierungsphase als Sprungbrett für eine breitere Krypto-Adoption in Europa.
Deutsche Banken dominieren die MiCA-Zulassungen
Laut dem aktuellen CASP-Radar von FinPlanet erhielt Deutschland im dritten Quartal 2026 insgesamt 42 neue MiCA-Zulassungen, mehr als die Hälfte aller europäischen Genehmigungen in diesem Zeitraum. Von den 42 Institutionen sind 41 Banken, darunter zahlreiche Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Deutsche Bank, die im September ihre Lizenz erhielt. In Deutschland gibt es nun rund 100 Institute mit MiCA-Berechtigung, davon 65 Banken.
Die Zulassungsgeschwindigkeit bleibt ein Unterscheidungsmerkmal: Während viele Finanzinstitute noch an ihrer Lizenz arbeiten, hat beispielsweise Bitcoin.de im September 2026 einen Ablehnungsbescheid der BaFin erhalten, sodass der Handel auf dem Marktplatz vorerst ausgesetzt ist. Diese Beispiele verdeutlichen, dass die bloße Erfüllung von MiCA-Kriterien kein Freifahrtschein für alle Krypto-Angebote ist, sondern dass die konkrete Umsetzung und die Einhaltung weiterer Vorgaben, wie der Travel-Rule nach wie vor entscheidend bleiben.



