Der Transition 5.0-Plan ist ein innovatives Programm, das Unternehmen bei der Energie- und digitalen Umstellung unterstützen soll. Der Plan sieht eine Reihe von Zuschüssen und Anreizen zur Förderung nachhaltiger Investitionen vor und senkt den Energieverbrauch der Produktionseinheiten um mindestens 3 oder 5% Im Folgenden finden Sie einen detaillierten Leitfaden dazu, was das Dekret zur Umsetzung des Übergangsplans 5.0 enthält, an wen er gerichtet ist und welche Änderungen vorgenommen wurden.
Was ist der 5.0-Übergangsplan
Der Transition 5.0-Plan ist ein neues Programm zur Förderung der Digitalisierung und Dekarbonisierung italienischer Unternehmen. Es fördert private Investitionen in digitale Vermögenswerte und Aktivitäten sowie die Eigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen. Der Plan wurde durch das PNRR-Dekret, das in das Gesetz 2024 umgewandelt wurde, erweitert und beinhaltet eine neue Steuergutschrift für Unternehmen, die in digitale Aktivitäten und Personalschulungen investieren
.
Ziele des Plans
Das Hauptziel des Transition 5.0-Plans besteht darin, die Umstellung der Produktionsprozesse auf ein effizientes und nachhaltiges Energiemodell zu unterstützen. Der Plan sieht Energieeinsparungen von 0,4 Millionen Tonnen Öläquivalent im Zeitraum 2024-2026 vor. Darüber hinaus sollen bis zum 31. August 2026 die Wirksamkeit von PNRR-Investitionen und mögliche Synergien mit anderen EU-Finanzierungsquellen
bewertet werden.
Was sieht das Durchführungsdekret vor
Das Dekret zur Umsetzung des Übergangsplans 5.0 legt die Verfahren für den Zugang zu Anreizen und die Regeln für deren Anwendung fest. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Steuergutschrift: Unternehmen, die in den digitalen und grünen Wandel investieren, können von einer Steuergutschrift, dem sogenannten Energiewende-Bonus 5.0, profitieren.
- Zulässige Investitionen: Finanzierung von Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die den Energieverbrauch um mindestens 3 oder 5% senken.
- Dauer der Beihilfe: Die Anreize gelten für Investitionen, die vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 getätigt wurden.
- Schulung: Schulungspflicht für Unternehmen zum Thema Energie und grüne Wende.
- Steuerung und Überwachung: Methoden zur Kontrolle der tatsächlich von Unternehmen erzielten Energieeinsparungen.
- Strafen: Strafen bei Nichteinhaltung festgelegter Verpflichtungen.
- Energiezertifizierung: Zugang zu Steuervorteilen für Unternehmen, die sich an das Energiezertifizierungssystem halten.
- Aktivierte Kategorien: Personen, die zur technischen Zertifizierung zugelassen sind.
Wie beanspruche ich den Bonus
Um den Bonus für die Digitalisierung von Unternehmen 2024 in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen eine elektronische Anfrage nach dem standardisierten Modell stellen, das auf der Website des Energy Services Manager (GSE) verfügbar ist. Das Verfahren beinhaltet
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- Vorherige Kommunikation: Das Unternehmen übermittelt die detaillierten Informationen des Innovationsprojekts an die GSE.
- Überprüfung und Buchung: Die GSE überprüft die Daten und teilt die Höhe der gebuchten Steuergutschrift innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung mit.
- Regelmäßige Mitteilungen: Das Unternehmen informiert Sie regelmäßig über den Stand des Projekts und erhält eine Bestätigung der von der GSE gebuchten Gutschrift.
- Abschluss des Projekts: Bis zum 28. Februar 2026 gibt das Unternehmen den Abschluss des Projekts bekannt. Die GSE überprüft die Daten und bestätigt die Höhe der Steuergutschrift, die innerhalb von 10 Tagen als Entschädigung verwendet werden kann
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Förderfähige Ausgaben
Investitionen in neue materielle und instrumentelle Anlagen wie Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen, Software, Systeme und Plattformen für Energieeffizienz sowie die Schulung des Personals in digitalen und Energietechnologien sind einfach.
Wann beginnt der Bonus
Der 5,0-Energiewende-Bonus wird voraussichtlich ab Juli 2024 gültig sein, nachdem das Dekret zur Umsetzung des 5.0-Übergangsplans im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Zugewiesene Ressourcen
Für diese Maßnahme hat die Regierung 6,4 Milliarden Euro bereitgestellt, zusätzlich zu den 6,3 Milliarden, die im Haushaltsgesetz 2024 vorgesehen sind. Die Mittel stammen aus dem PNRR und dem EU-Italy Next
Generation Fund.