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25 August 2026

Kryptowährungen und Compliance: Was die MiCAR für Dienstleister bedeutet

Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) stellt neue Anforderungen an Kryptodienstleister. Erfahren Sie, wie sich die Regulierung auf den Markt auswirkt und welche Pflichten gelten.

Kryptowährungen und Compliance: Was die MiCAR für Dienstleister bedeutet

Die europäische Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) hat den Kryptomarkt grundlegend verändert. Für EmittentenAnbieter und Kryptowerte-Dienstleister ergeben sich daraus umfassende Anforderungen an ZulassungComplianceGovernance und den Umgang mit verschiedenen Tokenarten.

Die Regulierung betrifft nicht nur spezifische Vorgaben für öffentliche Angebote von Kryptowerten, sondern auch die Schnittstellen zum Geldwäscherecht zur Transfer of Funds Regulation (TFR) und zur Marktmissbrauchsregulierung. Ein Praxis-Seminar der Akademie Heidelberg am 6. November 2026 beleuchtet diese Themen und ihre praktische Bedeutung.

MiCAR: Ein umfassender regulatorischer Rahmen

Eine zentrale Frage für Unternehmen ist, welche Tätigkeiten und Kryptowerte unter die MiCAR fallen. Dabei spielen AusnahmetatbeständePrivilegierungenregulierte Tokenarten sowie die Abgrenzung zwischen Finanzinstrumenten und Kryptowerten eine entscheidende Rolle.

Für öffentliche Angebote von Kryptowerten gelten spezifische Vorgaben, darunter Publizitätspflichten und Anforderungen an Kryptowerte-Whitepaper. Besondere Regelungen betreffen E-Geld-Token und vermögenswertereferenzierte Token bei denen auch Zulassungspflichten für Emittenten zu beachten sind. Zudem gehören ESG-Pflichten im Kryptomarkt zum regulatorischen Rahmen.

Compliance-Anforderungen für Kryptowerte-Dienstleister

Die MiCAR verbindet die Regulierung bestimmter Dienstleistungen mit Zulassungs- und Compliance-Anforderungen für Krypto-Asset Service Provider (CASP). Die konkreten Pflichten hängen von der jeweiligen Kryptowerte-Dienstleistung ab. Neben allgemeinen Compliance-Anforderungen bestehen besondere Vorgaben für bestimmte Arten von Dienstleistern.

Für Institute und Unternehmen ist auch das Verhältnis der MiCAR zu bestehenden Regelwerken relevant. Das Seminar behandelt unter anderem die Schnittstelle zur PSD2 sowie die aufsichtsrechtliche Einordnung der jeweiligen Geschäftsmodelle.

Geldwäscheprävention und Marktmissbrauch

Kryptowerte werfen spezifische Fragen der Geldwäscheprävention auf. Relevant sind sowohl die aktuelle Rechtslage nach Geldwäschegesetz (GwG) und TFR als auch die künftige Rechtslage unter AMLR und TFR. Zu unterscheiden sind die Anforderungen an Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und die Situation von Kredit- und Zahlungsinstituten ohne kryptowertebezogene Geschäftsmodelle.

Ein weiterer regulatorischer Bereich ist die Marktmissbrauchsregulierung für Kryptowerte nach MiCAR. Sie umfasst den einschlägigen Anwendungsbereich sowie das Verbot von Insidergeschäften und Marktmanipulation. Hinzu kommen die Sanktions- und Verfolgungsbefugnisse der BaFin. Damit betrifft Krypto-Compliance nicht nur spezialisierte Kryptounternehmen, sondern zunehmend auch etablierte Akteure des Finanzsektors.

Inhalte des Seminars Krypto und Compliance

Das Seminar vermittelt den europäischen und deutschen Regulierungsrahmen für Kryptowerte und behandelt folgende Fachthemen:

  • AufbauAnwendungsbereich und Regelungsgehalt der MiCAR
  • Regulierte Tokenarten und Abgrenzung zu Finanzinstrumenten
  • Öffentliche Angebote von Kryptowerten und Whitepaper-Pflichten
  • Anforderungen an E-Geld-Token und vermögenswertereferenzierte Token
  • Zulassung und Compliance für Kryptowerte-Dienstleister
  • Verhältnis von MiCAR und PSD2
  • Geldwäscheprävention nach GwGTFR und AMLR
  • Besonderheiten der Geldwäscheprävention bei Kryptowerte-Dienstleistungen
  • MarktmissbrauchInsidergeschäfte und Marktmanipulation nach MiCAR
  • Sanktions- und Verfolgungsbefugnisse der BaFin

Das Seminar verbindet die spezifischen Anforderungen der MiCAR mit angrenzenden aufsichts-, geldwäsche- und marktmissbrauchsrechtlichen Fragestellungen.

Zielgruppen und fachliche Einordnung

Das Thema richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus RechtComplianceAnti-Financial CrimeGeldwäschepräventionZahlungsverkehrRegulatory AffairsRevision und Finanzen bei Banken, Sparkassen, Versicherungen und Finanzinstituten. Auch Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteWirtschaftsprüferinnen und WirtschaftsprüferSteuerberaterinnen und Steuerberater sowie Consultants sind mit entsprechenden regulatorischen Fragestellungen befasst.

Referent ist Dr. Lutz Auffenberg LL.M. (London), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei FIN LAW in Frankfurt am Main. Er ist seit 2012 rechtsberatend an der Schnittstelle zwischen innovativen Technologien und der Regulierung von Banken, Finanzdienstleistern und Kapitalmärkten tätig. Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören bankaufsichtsrechtliche Fragen zu Kryptowerten und blockchainbasierten Geschäftsmodellen sowie tokenbasierte Kapitalmarktprojekte.

Das Online-Seminar „Krypto und Compliance – Regulatorische Fragen im Zusammenhang mit Kryptowerten“ findet am 6. November 2026 von 9:30 bis 13:30 Uhr statt. Weitere Informationen: https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/krypto-und-compliance.

Autor

Jonas Becker