Am 25. Oktober 2017 verschwand die Unternehmerin Ruja Ignatova – seitdem als Krypto-Queen bekannt – spurlos, nachdem sie in den USA wegen Betrugs angeklagt worden war. Ihr Projekt OneCoin versprach ein digitales Zahlungsmittel, das Bitcoin übertreffen sollte, und zog in den Jahren 2014 bis 2017 weltweit Anleger im Wert von über vier Milliarden US-Dollar an. Die Anklage, die Flucht von Sofia nach Athen und das anschließende Verschwinden bildeten den Auftakt eines der größten internationalen Finanzskandale.
Ermittlungen und aktuelle Fahndungsmaßnahmen
Das FBI hat Ignatova auf die Liste der zehn meistgesuchten Flüchtigen gestellt und bietet für belastbare Informationen eine Belohnung von bis zu fünf Millionen Dollar. Parallel dazu laufen in Deutschland, Bulgarien und weiteren Staaten Sonderermittlungen, die das gesamte Ponzi-System von OneCoin aufklären wollen. Bislang gibt es weder ein identifiziertes Leichnam-Fundstück noch ein eindeutiges forensisches Gutachten, das einen Tod bestätigt; die Mordtheorie bleibt somit spekulativ.
Neue Hinweise aus Südafrika
Berichte aus Kapstadt deuten darauf hin, dass Ignatova Kontakte zu Personen aus dem lokalen kriminellen Milieu gehabt haben könnte. Journalisten aus Südafrika verknüpften ihren Namen mit dem Geschäftsmann Mark Lifman und dem bulgarischen Staatsbürger Krasimir Kamenov, der 2023 in Kapstadt ermordet wurde. Deutsche Ermittler prüften diese Verbindungen, konnten jedoch bislang keinen eindeutigen Aufenthaltsnachweis erbringen. Auch die Möglichkeit einer kosmetischen Veränderung des Aussehens wird vom FBI nicht ausgeschlossen, doch bislang gibt es keine bestätigte Gesichtsoperation.
Entschädigungsmaßnahmen für geschädigte Anleger
Während die Suche nach der flüchtigen Ignatova weiterhin internationale Aufmerksamkeit erhält, gibt es für die etwa 17.500 betroffenen Investoren in Deutschland greifbare Fortschritte. Anfang Oktober 2026 erfolgte die Einziehung von 10,1 Millionen Euro aus zwei Londoner Eigentumswohnungen, die Ignatova zugerechnet werden. Diese Summe ist Teil einer gerichtlichen Anordnung vom Februar 2025, die bis zu 20 Millionen Euro Vermögenswerte beschlagnahmen kann. Das Geld soll im Rahmen eines Entschädigungs-Verfahrens an Anleger zurückfließen, die zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 Geld auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH eingezahlt haben.
Reaktionen der Aufsichtsbehörden: EU-Richtlinien zu Krypto-Betrug
Im selben Jahr hat der Europäische Gerichtshof geklärt, dass Zahlungsdienstleister bei nicht autorisierten Transaktionen sofort erstatten müssen – spätestens am nächsten Geschäftstag. Dieses Urteil stärkt die Position von Krypto-Opfern, die häufig unter Phishing und Vishing leiden. In Deutschland wurde die Vorgabe durch § 675u BGB konkretisiert, sodass Banken das Geld zurückzahlen müssen, bevor sie etwaige Gegenansprüche prüfen dürfen. Die Verbraucherzentralen kritisieren jedoch, dass viele Institute weiterhin die Erstattung wegen vermeintlicher grober Fahrlässigkeit verweigern.
Ausblick: Was bedeutet das für die OneCoin-Opfer?
Die Kombination aus neuer forensischer Arbeit, internationalen Haftbefehlen und der ersten finanziellen Rückzahlung lässt Hoffnung für die Betroffenen aufkommen. Sollte ein konkreter Aufenthaltsort von Ignatova ermittelt werden, könnte dies nicht nur die Strafverfolgung beschleunigen, sondern auch weitere Vermögenswerte freigeben, die für Entschädigungen eingesetzt werden können. Für Anleger bleibt die Empfehlung, bei verdächtigen Krypto-Angeboten sofort die Bank zu informieren, alle Kommunikation zu dokumentieren und die gesetzlichen Fristen von drei Arbeitstagen gemäß Geldwäschegesetz zu beachten.



