Die jährliche Hundesteuer ist in Hessen kein einheitlicher Betrag, sondern variiert stark je nach Gemeinde. Während manche Kommunen für den ersten Vierbeiner keinerlei Abgabe verlangen, liegen die Höchstbeträge bei bis zu 180 Euro pro Jahr. Diese Preisunterschiede ergeben sich aus den lokal festgelegten Satzungen, die jedes Jahr neu bewertet werden.
Höchstbeträge und günstigste Kommunen
Im aktuellen Ranking des Bunds der Steuerzahler führen Bad Karlshafen (Kassel) und Wiesbaden mit jeweils 180 Euro die Liste an. Auf Platz drei befindet sich Bad Schwalbach (Rheingau-Taunus) mit 125 Euro, gefolgt von mehreren Gemeinden, die für den Ersthund 120 Euro verlangen – darunter Darmstadt, Langen, Rödermark, Rodgau und Schlangenbad. Am anderen Ende der Skala steht Eschborn (Main-Taunus), wo für den ersten Hund keinerlei Steuer anfällt. Weitere preiswerte Optionen sind Gründau (24 Euro), Breitenbach (30 Euro) sowie Wabern, Reinheim, Philippsthal und Gemünden die jeweils 36 Euro verlangen.
Jährliche Veränderungen und Sondertarife für Kampf-hunde
Im Vergleich zum Vorjahr haben 44 hessische Gemeinden ihre Sätze erhöht. Der kräftigste Sprung gelang in Rodgau wo die Abgabe für den Ersthund um 60 Euro verdoppelt wurde. Gilserberg und Kriftel folgten mit jeweiligen Aufschlägen von 40 Euro. Nur wenige Kommunen senkten die Gebühr – Bad Zwesten reduzierte die Steuer um zwölf Euro auf nun 60 Euro. Der Durchschnitt liegt bei 70 Euro, rund zwei Euro mehr als im Vorjahr. Für weitere Hunde wird häufig ein höherer Satz verlangt.
Besondere Aufmerksamkeit erhalten sogenannte Kampf-hunde. In Biebertal (Gießen) wurde die Abgabe auf 1.300 Euro pro Jahr erhöht – damit der höchste Satz im Bundesland. Nidderau verlangt 1.200 Euro, während 29 Kommunen überhaupt keinen Sondertarif für diese Tiergruppe erheben. Der hessische Durchschnitt für Kampf-hunde liegt bei 560 Euro, etwa 14,40 Euro mehr als im Vorjahr.
Möglichkeiten für Ermäßigungen und Forderungen nach Abschaffung
Viele Gemeinden bieten Ermäßigungen oder sogar Befreiungen für bestimmte Hundekategorien an. Blinden- und Hilfshunde Jagd- und Diensthunde sowie Zuchttiere können von reduzierten Sätzen profitieren. Auch die Adoption aus dem Tierheim, ein bestandener Hundeführerschein oder der Bezug von Sozialleistungen können zu einer Senkung führen. Interessierte sollten die lokale Hundesteuersatzung genau prüfen, um mögliche Vergünstigungen nicht zu übersehen.
Der Bund der Steuerzahler fordert nun konsequent die Abschaffung der Hundesteuer. Nach Ansicht des Vorstands Jochen Kilp steht die Abgabe in keinem Verhältnis zu den tatsächlich erzielten Einnahmen und sei weder zweckgebunden noch ein effektiver Beitrag zum Tier- und Umweltschutz. Statt einer Vielzahl von Gebühren soll ein vereinfachtes Steuersystem mit wenigen ertragreichen Beiträgen etabliert werden.



