In der kommenden Woche stehen in Karlsruhe zwei Verfahren zum Erbschaftsteuer-Recht auf der Agenda des Bundesverfassungsgerichts. Während am Montag ein bayerischer Antrag die bundesweite Regelung der Freibeträge kritisiert, geht es am Dienstag um die besonderen Steuerprivilegien die Firmenerben gegenüber Privatpersonen genießen. Beide Themen berühren den Grundsatz der Gleichbehandlung, der im Grundgesetz verankert ist, und werfen die Frage auf, ob die aktuelle Gesetzgebung verfassungsrechtlich haltbar ist.
Hintergrund: aktuelle Klagen und Freibetragsdebatte
Der Freistaat Bayern hat 2023 mit einem Beschluss das Erbschaftsteuer-Gesetz angefochten. Der bayerische Finanzminister argumentiert, dass die einheitlichen Freibeträge – 500.000 Euro für den überlebenden Ehepartner und 400.000 Euro für jedes Kind – seit über einem Jahrzehnt nicht an die stark gestiegenen Immobilienpreise angepasst wurden. Bayern fordert eine regionalisierte Ausgestaltung, weil die finanzielle Belastung in Regionen mit hohen Grundstückswerten unverhältnismäßig groß sei. Der Bund weist darauf hin, dass die Erbschaftsteuer vollständig den Ländern zufließe, jedoch die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liege, um eine Zersplitterung des Steuerrechts zu verhindern.
Kernthemen vor dem Bundesverfassungsgericht
Am Dienstag richtet sich das Augenmerk auf die Sonderregelungen für Betriebsvermögen. Wer ein Unternehmen erbt und das Unternehmen mindestens fünf Jahre weiterführt, kann bis zu 85 % des übernommenen Betriebsvermögens steuerfrei lassen; bei einer Haltedauer von sieben Jahren entfällt die Steuer komplett. Diese Erleichterungen gelten für Betriebe bis zu einer Höhe von 26 Millionen Euro, während für größere Unternehmen eine Verschonungs-Bedarfsprüfung vorgesehen ist. Kritiker sehen darin ein Ungleichgewicht: Während Unternehmenserben praktisch von der Steuer befreit werden können, zahlen Erben von reinem Privatvermögen reguläre Steuersätze von 7 % bis 30 %.
Vorteile für Firmenerben
Die Idee hinter den Vergünstigungen ist, Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen in mittelständischen Unternehmen zu fördern. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unterstützt diesen Ansatz und bezeichnet die Regelung als verfassungsgemäß, weil sie dem Gemeinwohl diene. Der BDI betont, dass ein Verzicht auf die Privilegien das Überleben zahlreicher Familienunternehmen gefährden könnte. Zugleich weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass im vergangenen Jahr im Rahmen der Verschonungs-Bedarfsprüfung rund 3,7 Milliarden Euro an potenziellen Steuern erlassen wurden.
Gleichheitsgrundsatz und Verfassungsbeschwerde
Der Kläger einer separaten Verfassungsbeschwerde, der nach dem Tod seiner Tante ein Wertpapierdepot und mehrere Grundstücke erhielt, musste rund 47.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen, weil er ausschließlich Privatvermögen geerbt hatte. Er wirft den Unternehmensnachfolgern eine ungerechtfertigte Bevorzugung vor und stellt die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes infrage. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Differenzierung zwischen Betriebs- und Privatvermögen eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt.
Stimmen aus Wirtschaft und Politik
Das Jahresgutachten 2025/2026 der Wirtschaftsweisen fordert eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer, um eine gleichmäßigere Belastung aller Vermögensarten zu erreichen und die Begünstigungen für Betriebsvermögen deutlich zu reduzieren. Im Gegensatz dazu warnt der Ifo-Institut-Chef Clemens Fuest vor übermäßigen Belastungen für Unternehmen und plädiert für niedrige Steuersätze von etwa zehn Prozent sowie großzügige Stundungsregelungen. Marcel Fratzscher vom DIW fordert hingegen die Abschaffung von Ausnahmen für Betriebsvermögen und selbstgenutzte Immobilien, um die Steuereinnahmen zu erhöhen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betont, dass die Besonderheit der Familienunternehmen in Deutschland ein Grund dafür sei, die aktuelle Praxis beizubehalten.
Die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird voraussichtlich erst nach mehreren Wochen bis Monaten vorliegen. Unabhängig vom Ausgang bleibt das Thema ein Brennpunkt in der deutschen Steuerdebatte, weil es Grundfragen zur Gerechtigkeit im Erbrecht und zu den wirtschaftlichen Folgen von Steuerprivilegien berührt.



