Die europäische Richtlinie DAC8 tritt 2026 in Kraft und erweitert die Meldepflichten für digitale Vermögenswerte. Ziel ist ein lückenloser Datenabfluss von Krypto-Transaktionen zum deutschen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Für Bitcoin- und Altcoin-Investoren bedeutet das, dass nicht mehr nur grobe Kontoinformationen, sondern detaillierte Angaben zu jeder Buchung übermittelt werden müssen.
Meldepflichten für Krypto-Dienstleister
Betroffene Plattformen wie Bison, Bitpanda, Kraken, Binance oder Coinbase müssen künftig Name, Adresse, Geburtsdatum, steuerliche Ansässigkeit und vor allem die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ihrer Kunden erfassen. Darüber hinaus sind Salden, Ein- und Auszahlungen, Käufe, Verkäufe sowie Tauschgeschäfte zu melden. Die Meldungen werden in standardisierten Formaten an das BZSt übermittelt, sodass die Finanzbehörden einen vollständigen Überblick über sämtliche Krypto-Bestände erhalten.
Folgen einer fehlenden Steuer-ID
Fehlt die Steuer-ID, ist der Betreiber gesetzlich verpflichtet, das betroffene Konto zu sperren. Die Sperrfrist liegt zwischen 60 und 90 Tagen nach der ersten Aufforderung zur Angabe der fehlenden Information. Während dieses Zeitraums dürfen keine weiteren Transaktionen durchgeführt werden. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass unidentifizierte Aktivitäten nicht unbemerkt bleiben und die Datenbasis für die Steuerbehörden vollständig ist.
Bußgelder und Prüfungszeiträume
Wer Angaben vorsätzlich oder leichtfertig falsch, unvollständig oder verspätet liefert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Dieses Limit gilt sowohl für Anleger als auch für die Plattformen selbst, pro Verstoß. Die Finanzämter können Krypto-Steuerfälle bis zu zehn Jahre rückwirkend prüfen, in schweren Fällen sogar bis zu fünfzehn Jahre. Für das Berichtsjahr 2026 müssen alle gesammelten Daten spätestens bis zum 31.07.2027 an das BZSt übermittelt werden; eine rückwirkende Meldung für Vorjahre ist nicht vorgesehen.
Internationaler Datenaustausch und geplante Reformen
Parallel zu DAC8 stärkt das Bundesamt für Steuern den automatischen Informationsaustausch gemäß dem Common Reporting Standard (CRS) der OECD. Daten von 118 Staaten – darunter EU-Länder, Schweiz, Singapur und die VAE – fließen in Form von Stammdaten, Kontonummern und Jahresendständen an die deutschen Finanzbehörden. Ergänzt wird das System durch das neue Kryptowerte-Meldeverfahren CARF dessen erste Meldungen ebenfalls bis zum 31.07.2027 erfolgen sollen. Selbstverwahrung in eigenen Wallets oder über dezentrale Börsen bleibt bislang von DAC8 und CARF ausgenommen.
Ausblick: Steuerliche Neuausrichtung für Krypto-Vermögen
Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Referentenentwurf, der Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) zuordnen will. Damit entfällt die bisherige einjährige Haltefrist für über dem 31.12.2026 erworbene Bestände, während Altbestände unter Bestandsschutz bleiben. Ab dem 01.01.2028 soll der Kapitalertragsteuerabzug direkt über die Krypto-Dienstleister erfolgen; ist der Anschaffungspreis unbekannt, wird pauschal 50 % des Verkaufserlöses als Bemessungsgrundlage genommen. Der Bund rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 350 Millionen Euro durch diese Regelungen.



