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29 September 2026

Automatischer Austausch: Finanzamt bekommt Auslandskonten-Infos

Ab Ende September erhalten Finanzämter automatisch Daten zu ausländischen Konten – das bedeutet neue Pflichten für Steuerpflichtige.

Automatischer Austausch: Finanzamt bekommt Auslandskonten-Infos

Die wachsende internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuervermeidung hat 2026 einen neuen Meilenstein erreicht: Am 30. September liefert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Daten von 118 Staaten an die deutschen Finanzämter. Für Steuerpflichtige, die Konten im Ausland besitzen, bedeutet das, dass die Behörde künftig automatisch Einblick in Kontostand und Erträge erhält.

Der globale Datenaustausch – wer beteiligt ist und was übermittelt wird

Der Austausch beruht auf dem Common Reporting Standard (CRS) einem von der OECD entwickelten Rahmenwerk. Neben allen EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich auch Länder, die trotz ihres Rufes als Steueroasen Abkommen mit Deutschland geschlossen haben – zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate, die Schweiz, Hongkong oder Singapur. Insgesamt melden 118 Jurisdiktionen Angaben zu deutschen Kontoinhabern. Für jeden betroffenen Account übermittelt die heimische Behörde an das BZSt unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdaten, Steuer-Identifikationsnummer, Kontonummer, Jahresend-Kontostand sowie erhaltene Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge. Einzelne Buchungen oder Überweisungen bleiben hingegen unberücksichtigt.

Wie die Finanzämter die Daten nutzen

Nach dem Stichtag leitet das BZSt die Informationen an die jeweils zuständigen Finanzämter weiter. Dort erfolgt ein Abgleich mit den Angaben in der Steuererklärung. Weicht ein eingereichter Betrag von den gemeldeten Erträgen ab, erhalten Betroffene ein Schreiben zur Sachverhaltsaufklärung. Das Finanzamt verlangt in der Regel Nachweise wie Jahresbescheinigungen der ausländischen Bank. Wer die Angaben korrigiert, bevor ein Verfahren eingeleitet wird, kann mögliche Strafzahlungen vermeiden.

Besondere Punkte für Kapitalerträge und Krypto-Investments

Bei deutschen Banken wird die Abgeltungssteuer in der Regel bereits an das Finanzamt abgeführt. Ausländische Institute führen diese Quellensteuer selten ab – die Erträge müssen deshalb selbst in der Anlage KAP angegeben werden. Ein anschauliches Beispiel: Ein Festgeldkonto in einem EU-Land mit 50. 000 € bei 3 % Zinsen erzeugt jährlich 1.500 € Zinsen. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € bleiben 500 € steuerpflichtig, was bei 25 % Abgeltungssteuer rund 125 € an das Finanzamt kostet.

Neu für das Jahr 2026 ist zudem die Einbeziehung von Kryptowerten. Das Kryptowerte-Meldewesen (CARF) verpflichtet ausgewählte Krypto-Dienstleister, Nutzer- und Transaktionsdaten zu erheben und ab dem 31. Juli 2027 an das BZSt zu melden. Damit wird auch das digitale Asset-Portfolio künftig sichtbar für die Steuerbehörden.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Der praktischste Schritt besteht darin, die Jahresbescheinigung der jeweiligen Auslandsbank für das jahr 2025 zu beschaffen und mit der bereits eingereichten Steuererklärung zu vergleichen. Sollten Diskrepanzen bestehen, empfiehlt sich ein zeitnaher Nachweis an das Finanzamt, um eine mögliche Selbstanzeige rechtzeitig vorzubereiten. Eine vollständige Selbstanzeige muss sämtliche nicht deklarierten Einkünfte der letzten zehn Jahre umfassen, sonst verliert sie ihre strafbefreiende Wirkung.

Autor

Jonas Becker