Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger, doch die Bundesregierung macht es den Sparern nicht gerade einfach. Das neue Altersvorsorge-Depot sollte eine einfache und attraktive Alternative zu klassischen ETF-Sparplänen sein. Doch die Realität sieht anders aus.
Die Idee hinter dem neuen Depot ist eigentlich simpel: Ein kostengünstiges Depot mit breit gestreuten ETFsdas die Rente aufbessert. Doch das aktuelle Gesetz macht daraus ein komplexes Finanzprodukt mit hohen Kosten und viel Beratungsaufwand.
Die Komplexität des neuen Systems
Wer bisher nichts mit Aktien am Hut hatte, muss sich nun entweder mit hohem Verlustpotenzial arrangieren oder sich durch komplizierte Berechnungen kämpfen. Die Förderungen sind zwar attraktiv – bis zu 50 Prozent vom Staat für Einzahlungen bis 360 Euro im Jahr und 25 Prozent für Einzahlungen bis 1800 Euro. Doch Vorsicht: Mehr sparen bedeutet nicht automatisch mehr Vorteil.
Ein Beispiel zeigt, dass bei einem Jahreseinkommen von 57.000 Euro und einer Sparrate von 30 Euro im Monat der Vorteil gegenüber einem privaten ETF-Sparplan nur 1400 Euro beträgt. Der Grund: Die Besteuerung. Während ETF-Depots mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer belastet werden, fällt beim Altersvorsorge-Depot der persönliche Steuersatz an – und der ist schwer vorhersehbar.
Vergleich mit Riester-Rente: Lohnt sich der Wechsel?
Für viele Arbeitnehmer stellt sich die Frage, ob sich ein Wechsel von der Riester-Rente zum neuen Altersvorsorge-Depot lohnt. Drei Beispiele zeigen, dass die Antwort nicht pauschal gegeben werden kann.
Fall 1: Riester-Anleger in den 50ern
Wer Anfang oder Mitte 50 ist und noch einige Jahre bis zur Rente hat, sollte über einen Wechsel nachdenken. Mit einem kostengünstigen Altersvorsorge-Depot kann man noch einmal ordentlich Rendite nachlegen und Marktschwankungen aussitzen. Das Depot kann bis zum 70. Lebensjahr bespart werden, was mehr Flexibilität bietet.
Ein Rechner zeigt, dass bei einer Einzahlung von 1800 Euro im Jahr über 17 Jahre ein Nettobetrag von über 50.000 Euro möglich ist. Bei einem vergleichbaren Riester-Vertrag bleiben nur rund 33.000 Euro netto übrig. Mit zwei förderfähigen Kindern erhöht sich der Vorteil sogar auf über 57.000 Euro.
Fall 2: Anfang 60 und glücklich mit Riester
Wer Anfang 60 ist und einen gut laufenden Riester-Fondssparplan hat, muss nicht unbedingt wechseln. Besonders kurz vor der Rente kann ein schneller Wechsel heikel sein. Trotzdem sollte man prüfen, ob das bisherige Auszahlmodell noch passt.
Ein wichtiger Faktor ist die Flexibilität der Auszahlung. Bei alten Riester-Verträgen kann der Start der Auszahlung häufig bis zum 1. Januar nach dem 67. Geburtstag verschoben werden. Auch beim neuen Depot sollte man die Auszahlungsphase so lange wie möglich hinauszögern.
Fall 3: Flexibilität bis zum 70. Lebensjahr
Wer 65 Jahre alt ist und das Geld aus dem Riester-Vertrag noch nicht benötigt, kann vom neuen Altersvorsorge-Depot profitieren. Es kann bis zum 70. Lebensjahr weiter bespart werden, was die Steuerlast im Alter verringern kann.
Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, das Geld über einen Auszahlplan nur bis zum 85. Lebensjahr auszahlen zu lassen. Dadurch können höhere monatliche Raten erzielt werden. Allerdings ist das Geld dann mit 85 komplett aufgebraucht.
Frühstart-Rente: Zehn Euro im Monat für die Rente von morgen
Die Bundesregierung plant mit der Frühstart-RenteKindern und Jugendlichen früh an den Kapitalmarkt heranzuführen. Monatlich sollen zehn Euro vom Staat in ein individuelles Altersvorsorge-Depot eingezahlt werden. Doch viele Details sind noch ungeklärt.
Das Modell soll Kindern zwischen sechs und 18 Jahren helfen, einen finanziellen Grundstein für die spätere Altersvorsorge zu legen. Eltern können ein Depot bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen, in das die staatliche Förderung automatisch eingezahlt wird. Zusätzlich sind freiwillige Einzahlungen möglich.
Ein zentrales Element ist, dass alle berechtigten Kinder profitieren sollen – unabhängig davon, ob die Eltern aktiv werden. Wird kein Depot eröffnet, greift eine zentrale Auffanglösung. Die staatlichen Beiträge werden dann kollektiv für den jeweiligen Jahrgang angelegt.
Die Erträge aus dem angesparten Kapital sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei bleiben. Erst in der Auszahlungsphase werden sie regulär besteuert. Die politische Grundsatzentscheidung ist gefallen, doch viele Punkte wie die genaue Ausgestaltung der Anlageprodukte und die Kostenstruktur der Depots sind noch offen.



