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21 Juni 2026

Altersvorsorge 2027: Alles über das neue Altersvorsorgedepot und seine Vorteile

Ab 2027 startet das Altersvorsorgedepot und ersetzt die Riester-Rente. Erfahren Sie, wie Sie von den neuen Möglichkeiten profitieren können.

Altersvorsorge 2027: Alles über das neue Altersvorsorgedepot und seine Vorteile

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor einem großen Wandel. Ab dem 1. Januar 2027 wird das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ablösen. Diese Neuerung bringt nicht nur eine moderne Anlageform, sondern auch erweiterte Fördermöglichkeiten und mehr Flexibilität mit sich.

Doch was genau ändert sich? Wer kann von den neuen Regelungen profitieren? Und lohnt sich ein Wechsel für bestehende Riester-Vertragsinhaber? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte des Altersvorsorgedepots und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Altersvorsorge optimal gestalten können.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente setzt es nicht auf Versicherungsprodukte mit Beitragsgarantie, sondern ermöglicht die Anlage in ETFsFonds oder andere Kapitalmarktprodukte. Dadurch ergeben sich deutlich höhere Renditechancen.

Das Prinzip ist einfach: Sie zahlen monatlich einen Eigenbeitrag in Ihr Altersvorsorgedepot ein. Der Staat schießt automatisch Zulagen dazu. Das gesamte Kapital wird am Kapitalmarkt investiert und soll bis zum Renteneintritt wachsen. Eine wichtige Neuerung gegenüber der Riester-Rente ist die entfallende 100-prozentige Beitragsgarantie. Dies ermöglicht eine renditeorientierte Anlage, die historisch gesehen über lange Zeiträume deutlich bessere Ergebnisse erzielt hat.

Wer wird gefördert?

Eine der größten Verbesserungen gegenüber der Riester-Rente ist die erweiterte Förderberechtigung. Der Kreis der Berechtigten wird deutlich ausgeweitet:

  • Arbeitnehmer:innen und Auszubildende (in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert)
  • Beamte und Personen in beamtenähnlichen Dienstverhältnissen
  • Selbstständige und Freiberufler – neu! Bei Riester waren sie ausgeschlossen
  • Gewerbetreibende
  • Personen in Elternzeit, beim Bezug von Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder bestimmten Sozialleistungen
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten)

Mittelbar förderberechtigt sind auch Ehe- oder Lebenspartner:innen ohne eigenes Einkommen, wenn der erwerbstätige Partner bereits ein Altersvorsorgedepot bespart. Mit einem Mindestbeitrag von nur 120 € pro Jahr erhalten sie eine Grundzulage von 175 €.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderstruktur ist deutlich einfacher als bei der Riester-Rente. Es gibt keine komplizierten Mindesteigenbeiträge in Abhängigkeit vom Einkommen, sondern eine klare, beitragsabhängige Logik:

  • Grundzulage50 % auf den Eigenbeitrag bis zu einem Höchstbetrag von 540 € pro Jahr
  • Kinderzulage300 € pro kindergeldberechtigtem Kind (bis 25 Jahre)
  • Berufseinsteigerbonus200 € einmalig für die Eröffnung vor dem 25. Geburtstag

Beispielrechnung: Amelie, 24, junge Mutter, zahlt monatlich 30 € ein. Sie erhält eine Grundzulage von 180 €, eine Kinderzulage von 300 € und den Berufseinsteigerbonus von 200 €. Aus 360 € eigener Einzahlung werden im ersten Jahr 1.040 € für den Vermögensaufbau.

Welche Arten von Altersvorsorgedepots gibt es?

Das Altersvorsorgedepot kann in verschiedenen Formen abgeschlossen werden:

  • Investmentdepot (ETF/Fonds)Die chancenorientierte Variante mit Anlage in ETFs, aktiv gemanagten Fonds oder alternativen Kapitalanlagen.
  • VersicherungsvertragKlassischere Variante mit mehr Sicherheit, optional mit Garantieelementen.
  • BausparvertragFür Menschen, die Wohneigentum in die Altersvorsorge einbeziehen möchten.
  • Öffentliches StandarddepotEin Standardprodukt eines öffentlichen Trägers mit kostengünstigen Konditionen.

Während der Ansparphase fallen keine Steuern auf Kapitalerträge an. Eigenbeiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase mit dem dann meist niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz.

Die Auszahlungsphase bietet mehr Flexibilität als bei der Riester-Rente. Sie können frei entscheiden, wie Sie Ihr angespartes Kapital nutzen möchten.

Autor

Anna Schmidt