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31 Oktober 2026

5,5 Cent-Steuer pro GB für ausländische Inhalte in Frankreich

Frankreich will für jede von ausländischen Anbietern an französische Nutzer gelieferte Gigabyte‑Daten 5,5 Cent Steuer erheben – ein Schritt, der die Tech‑Giganten ins Visier nimmt.

5,5 Cent-Steuer pro GB für ausländische Inhalte in Frankreich

Ein Gesetzentwurf der französischen Sozialisten-Partei sieht vor, dass Content-Anbieter künftig für jede übermittelte Gigabyte an französische Endnutzer eine Gebühr von 5,5 Cent zahlen müssen. Die Initiative ist Teil des Vorhabens, die digitale Wirtschaft stärker zur Finanzierung des Staatshaushalts beizutragen und gleichzeitig die großen Technologie-Akteure zu belasten, die nach Angaben der nationalen Aufsichtsbehörde ARCEP rund die Hälfte des Datenverkehrs im Land erzeugen.

Hintergrund der geplanten Datenverkehrssteuer

Die ARCEP schätzt das jährliche Datenvolumen, das über französische Netze fließt, auf etwa 200 Milliarden Gigabyte. Davon sollen Unternehmen wie Google, Meta, Amazon, Netflix und das Content Delivery Network CDN-Anbieter Akamai circa 50 % ausmachen. Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Abgabe höchstens 2 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Anbieters oder 15 % des in Frankreich erwirtschafteten Umsatzes betragen darf – wobei ausdrücklich von Umsatz und nicht von Gewinn die Rede ist. Reichweite-Schätzungen der Initiatoren prognostizieren Einnahmen von bis zu zehn Milliarden Euro für den französischen Staat.

Umsetzung und betroffene Akteure

Die Verantwortung für die Erfassung der zu besteuernden Datenmengen liegt bei den französischen Internet-Providern (Orange, Free, SFR, Bouygues Telecom). Sie sollen anonymisierte Volumina pro Anbieter quartalsweise ermitteln und an die Finanzbehörden melden, ohne dabei Inhalte oder personenbezogene Informationen zu prüfen. Auch wenn ein Anbieter ein CDN nutzt, um Inhalte näher an den Nutzer zu bringen – etwa bei Streaming-Diensten – wird die vom CDN ausgelieferte Menge vollständig in die Steuerbemessung einbezogen.

Der Gesetzentwurf unterscheidet nicht zwischen kleinen und großen Unternehmen, obwohl die EU-weit gültige Digital Services Act-Regelung klare Schwellen (z. B. „very large online platform“ bei 45 Millionen EU-Nutzern) definiert. Damit könnten theoretisch sämtliche Firmen, die über mindestens eine IP-Adresse Inhalte anbieten, in den Anwendungsbereich fallen – von multinationalen Plattformen bis hin zu kleinen Open-Source-Projekten.

Reaktionen und Ausblick

Die gemeinnützige Organisation VideoLAN, die den beliebten VLC-Media-Player und diverse Videocodecs entwickelt, hat vehementen Widerstand geleistet. Laut eigenen Angaben würde die Steuer das Projekt jährlich mehr als eine Million Euro kosten – das entspricht rund 18 Millionen Gigabyte an französischem Datenverkehr. Andere Entwickler und kleinere Cloud-Dienste äußern ähnliche Bedenken, weil die Regelung nicht zwischen Geschäftsmodellen unterscheidet und eine mögliche Kostenweitergabe an Endverbraucher nicht ausschließt.

Der Gesetzentwurf ist als Änderungsantrag zum Haushaltsplan 2027 in die erste Lesung eingebracht worden. In einer knapp besetzten Plenarsitzung stimmten 11 von 10 Abgeordneten für den Text, wobei nur 35 von 577 Abgeordneten anwesend waren. Die Regierung und der Haushaltsberichterstatter hatten sich bereits dagegen ausgesprochen. Weitere Abstimmungen sind für den 3. November (Erste Abstimmung über den Gesamtentwurf) und den 17. November (zweite Lesung und endgültige Verabschiedung) geplant. Bis dahin kann der Vorschlag noch geändert oder ganz zurückgezogen werden.

Autor

Markus Weber