Ehrenamtliche Arbeit ist das Rückgrat vieler Gemeinschaften, und in Thüringen wird dieses Engagement besonders gewürdigt. Ab dem 15. August 2026 können sich Vereine und Organisationen erneut um Fördergelder bewerben. Insgesamt stehen 18,5 millionen euro zur Verfügung, um das ehrenamtliche Engagement im Freistaat zu unterstützen.
Das Land Thüringen hat das Ehrenamt als Staatsziel in seiner Verfassung verankert und ein spezielles Ehrenamtsgesetz beschlossen. Diese Maßnahmen unterstreichen die Bedeutung des freiwilligen Engagements für die Gesellschaft.
Fördergelder für ehrenamtliche Projekte
Die nächste Finanzierungsrunde startet im August 2026. Staatskanzleiminister Stefan Gruhner betonte die Wichtigkeit dieser Förderung für die vielfältigen ehrenamtlichen Initiativen in Thüringen. Die Fördergelder sollen sowohl Vereinen als auch der Thüringer Ehrenamtsstiftung zugutekommen.
Im Jahr 2026 wurden erstmals 18,5 Millionen Euro für die Förderung ehrenamtlichen Engagements aus dem Landeshaushalt bereitgestellt. Diese Mittel ermöglichten die Unterstützung von mehreren Hundert Vereinen und ehrenamtlich Engagierten. Besonders hervorzuheben ist, dass zehn Vereinen in Notlagen mit insgesamt 214.000 Euro geholfen wurde.
Digitaler Antragsprozess
Anträge auf finanzielle Mittel aus dem Förderprogramm müssen digital gestellt werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Bewerbung ist eine Selbsteinschätzung des Projekts, für das die Fördergelder beantragt werden. Anhand dieser Angaben werden Punkte für die Projekte vergeben. Sollte es zu einer Gleichstandssituation kommen, entscheidet ein Losverfahren über die Vergabe der Mittel.
Die Umsetzung des Programms liegt in den Händen des Landesverwaltungsamts in Weimar. Dieses Amt ist verantwortlich für die Abwicklung und Überwachung des gesamten Förderprozesses.
Voraussetzungen und Bewerbungsfrist
Um die Fördergelder zu erhalten, müssen die Bewerber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die detaillierte Beschreibung des Projekts sowie eine realistische Kostenaufstellung. Die Bewerbungsfrist beginnt am 15. August 2026. Interessierte Vereine und Organisationen sollten sich rechtzeitig über die genauen Anforderungen informieren und ihre Unterlagen vorbereiten.
Die Förderung ehrenamtlicher Projekte ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Durch die Bereitstellung dieser Mittel zeigt das Land Thüringen seine Wertschätzung für das Engagement vieler Menschen, die sich freiwillig für das Gemeinwohl einsetzen.


