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14 Juni 2026

Neue Altersvorsorge ab 2027: Umfrage zeigt hohe Akzeptanz in Deutschland

Ab Januar 2027 wird die private Altersvorsorge in Deutschland durch das neue Altersvorsorgedepot erweitert. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass über die Hälfte der Befragten diese Option nutzen möchte.

Neue Altersvorsorge ab 2027: Umfrage zeigt hohe Akzeptanz in Deutschland

Ab dem 1. Januar 2027 wird die private Altersvorsorge in Deutschland um eine neue Option erweitert: das Altersvorsorgedepot. Diese Alternative zur bisherigen Riester-Rente und anderen geförderten Vorsorgeprodukten soll mehr Flexibilität und Rendite bieten. Eine aktuelle Umfrage des digitalen Vermögensverwalters Quirion zeigt, dass das Interesse an dieser neuen Form der Altersvorsorge bereits groß ist.

Laut der repräsentativen Befragung, die von puls Marktforschung zwischen dem 30. April und dem 5. Mai durchgeführt wurde, können sich 52 Prozent der Förderberechtigten zwischen 16 und 60 Jahren vorstellen, ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen. Besonders hoch ist die Abschlussbereitschaft bei den 16- bis 40-Jährigen: Hier liegt sie bei rund 60 Prozent.

Banken und digitale Anbieter bevorzugt

Die Wahl des Vertragspartners zeigt eine klare Präferenz für Banken sowie Neobroker und digitale Vermögensverwalter, die jeweils von 46 Prozent der Befragten bevorzugt werden. Staatliche Träger (44 Prozent) und Versicherungen (40 Prozent) rangieren etwas dahinter.

Für 59 Prozent der Befragten sind transparente und verständliche Produktinformationen das wichtigste Kriterium bei der Auswahl. Niedrige Gebühren folgen mit 55 Prozent auf Platz zwei, während klare Regeln für die Auszahlung mit 54 Prozent ebenfalls hoch bewertet werden. Eine attraktive Rendite ist mit 48 Prozent zwar wichtig, steht jedoch erst an vierter Stelle. Nachhaltigkeit spielt mit nur elf Prozent eine untergeordnete Rolle.

Geschlechterunterschiede bei der Einzahlung

Die Umfrage zeigt bei der geplanten monatlichen Einzahlung deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Während Männer im Schnitt 223 Euro investieren möchten, planen Frauen lediglich 124 Euro einzuzahlen. Insgesamt liegt der Durchschnitt bei 181 Euro pro Monat.

Um die maximale Grundzulage von 540 Euro im Jahr zu erhalten, müssen Sparer 150 Euro monatlich einzahlen. Beiträge darüber hinaus sind bis zu einer Grenze von 570 Euro im Monat möglich, bringen aber keine zusätzliche staatliche Förderung. Für jedes kindergeldberechtigte Kind sind maximal weitere 300 Euro im Jahr möglich. Dafür ist ein Sparbeitrag von 25 Euro im Monat nötig.

Riester-Verträge: Behalten, übertragen oder ruhen lassen?

Für viele Riester-Sparer stellt sich die Frage, wie sie mit ihrem bestehenden Vertrag umgehen sollen. Laut der Umfrage wollen 26 Prozent der Befragten mit aktivem Riester-Vertrag diesen behalten, aber ruhen lassen, um parallel ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen. 22 Prozent planen, ihren Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen. Diese Entscheidung kann nach dem Start der neuen Altersvorsorge jederzeit getroffen werden. Sie muss nicht direkt im Januar 2027 erfolgen.

Die private Altersvorsorge wird in Deutschland umfassend reformiert, wie der Deutsche Bundestag am 27. März 2026 beschlossen hat. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Kernstück der Neuausrichtung ist das sogenannte Altersvorsorgedepot. Es knüpft an das staatlich geförderte Riester-Modell an, bietet jedoch laut Bundesfinanzministerium unter anderem höhere Renditechancen, eine vereinfachte Förderung und eine flexiblere Auszahlungsphase.

Für derzeitige Riester-Sparer stellt sich nun die Frage, wie sie mit der Reform umgehen sollen. Während es laut Bundesregierung ab Januar 2027 nicht mehr möglich sein wird, Verträge nach dem alten Riester-Modell abzuschließen, haben bestehende Riester-Verträge Bestandsschutz. Somit gibt es für Riester-Sparer verschiedene Möglichkeiten, wie sie mit dem alten Vertrag umgehen können, etwa kündigen, beibehalten, einfrieren oder umziehen.

Wichtig zu wissen: Das Altersvorsorgereformgesetz ist bisher noch nicht endgültig beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Deshalb haben derzeit mögliche Anbieter auch noch keine Altersvorsorgedepots im Sinne des Gesetzes eröffnet, informiert die Deutsche Rentenversicherung auf Anfrage unserer Redaktion. Ein Vergleich der bisherigen Riester-Verträge mit den neuen Altersvorsorgedepots sei daher nicht möglich.

Auch Merten Larisch, Referent für Altersvorsorge-, Geldanlage- und Immobilienfinanzierungsberatung der Verbraucherzentrale Bayern, weist auf Anfrage unserer Redaktion darauf hin, dass vor der Bestätigung der Reform durch den Bundesrat noch Änderungen im Gesetzesentwurf vorgenommen werden könnten. Zudem erklärt er, dass Entscheidungen von Riester-Sparern jetzt noch nicht getroffen werden können und sollten. Es sei abzuwarten, welche Produktwelt faktisch entsteht.

Dem stimmt Michael Huber vom VermögensZentrum, einer unabhängigen Finanzberatung und Vermögensverwaltung, zu. Auf unsere Anfrage hin betont er ebenfalls, dass noch viele Fragen offen sind, sowohl hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Angebote, etwa bei den Kosten, als auch in Bezug auf das geplante staatliche Standardprodukt selbst. Aber auch schon vor der Renten-Reform könne man die eigene Altersvorsorge auf den Prüfstand stellen – und abgesehen vom Altersvorsorgedepot passende Maßnahmen definieren und umsetzen.

Merten Larisch empfiehlt Riester-Sparern, sich im Herbst 2026 oder Anfang 2027 unabhängig beraten und ausrechnen zu lassen, wie die geförderte Altersvorsorge in die gesamte Finanzstrategie passt. „Bei einer provisionsfreien Beratung werden dann Produkte aus dem gesamten Angebotsuniversum verglichen und über die konkrete anteilige Zusammenstellung von Aktien- zu Anleihenindex-ETFs im geförderten Altersvorsorgedepot gesprochen“, sagt Larisch.

Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob Riester-Sparer zum geplanten Altersvorsorgedepot wechseln sollten, ist daher aktuell (Stand: April 2026) nicht möglich. Zudem ist die Entscheidung von individuellen Faktoren abhängig. Laut DRV ergibt sich je nach bisherigem Vertrag – der beispielsweise in Form einer klassischen Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Rentenversicherung, eines Banksparplans oder eines reinen Fondsparplanes abgeschlossen werden konnte – und Anbieter eine andere persönliche Rendite.

Die von uns angefragten Finanz-Experten geben jedoch einige Hinweise, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnen könnte – und wer mit dem alten Riester-System vielleicht besser beraten ist.

Egal, ob Personen kurz vor der Rente stehen oder noch viele Jahre für ihre Altersvorsorge sparen können: Laut Merten Larisch würde nach dem jetzigen Gesetzestext für jedes Alter ein kostengünstiges Altersvorsorgedepot mit passender Aufteilung von Index-ETFs in Kombination mit einem Auszahlplan möglich sein.

Michael Huber sagt, dass das neue Altersvorsorgedepot in den allermeisten Fällen für Sparer vorteilhafter sein wird als der frühere Riester-Vertrag. Er weist darauf hin, dass die Vorteile des neuen Altersvorsorgedepots umso stärker zur Geltung kommen, je länger der verbleibende Sparzeitraum dauert. Denn durch die nicht mehr obligatorische Beitragsgarantie sind höhere Aktienquoten und damit höhere Renditen möglich. Durch den Zinseszinseffekt macht das ihm zufolge über die Jahre einen signifikanten Unterschied in der Wertentwicklung des angesparten Guthabens aus. Unter Umständen könne auch für jemanden kurz vor der Rente der Wechsel ins neue System noch sinnvoll sein, um die Möglichkeiten des neuen Auszahlungsplans gegenüber einer lebenslangen Rente zu nutzen. Hier werde es aber auf die genaue Ausgestaltung der neuen Verträge ankommen.

Sollte man 2026 noch weiter einzahlen oder erst einmal die Riester-Beiträge stoppen? Hierzu informiert Larisch: In relativ kostengünstige Riester-Verträge kann auch bis Ende dieses Jahres noch eingezahlt werden, um den Förderanspruch vollzumachen und gegebenenfalls im nächsten Jahr mit dem Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot umzuziehen. Wer in seinem Riester-Vertrag weniger Guthaben als die Summe der eingezahlten Beiträge und Zulagen feststellt – beispielsweise anhand der jährlichen Bescheinigung nach § 92 EStG – sollte aber sofort die Beiträge stoppen und sich zum weiteren Vorgehen beraten lassen. Interessenkonfliktfreie Beratung erhält man ihm zufolge bei den Verbraucherzentralen.

Autor

Jonas Becker