In letzter Zeit häufen sich die Berichte über gefälschte E-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern stammen. Die Nachrichten versprechen eine Steuererstattung von 263 Euro und versuchen, Empfänger dazu zu bringen, auf einen Link zu klicken. Die Verbraucherzentrale und ELSTER warnen eindringlich vor dieser Phishing-Masche.
Die Betrüger nutzen die Aussicht auf eine unerwartete Geldrückerstattung, um an sensible Daten zu gelangen. Die E-Mails sind oft täuschend echt gestaltet und enthalten sogar vermeintliche Aktenzeichen und Fristen. Doch wer genau hinschaut, erkennt schnell die Warnsignale.
Wie funktioniert die Betrugsmasche?
Die gefälschten E-Mails behaupten, dass im Rahmen einer automatisierten Jahresveranlagung ein Guthaben von 263 Euro festgestellt wurde. Um dieses Guthaben zu erhalten, werden die Empfänger aufgefordert, ein elektronisches Rückerstattungsformular über einen Link in der E-Mail auszufüllen. Die Betrüger setzen dabei auf Zeitdruck, indem sie eine knappe Frist setzen, nach der der angebliche Anspruch verfallen soll.
Die Nachrichten sind oft mit offiziellen Logos und behördlichen Gestaltungselementen versehen, um Glaubwürdigkeit zu erzeugen. Doch diese Elemente lassen sich leicht kopieren und sind kein Beweis für die Echtheit der E-Mail.
Woran erkennen Sie die Phishing-Mail?
Die Verbraucherzentrale nennt mehrere Auffälligkeiten, die auf eine gefälschte E-Mail hinweisen:
- Eine unpersönliche Anrede
- Eine unseriöse Absenderadresse
- Die Aufforderung, über einen Link ein Formular aufzurufen
- Eine angeblich drohende Frist
- Ein Aktenzeichen und eine behördliche Gestaltung, die Vertrauen schaffen sollen
Die Steuerverwaltung informiert nach eigenen Angaben niemals direkt im E-Mail-Text über eine mögliche Nachzahlung oder Erstattung. Ebenso wenig fordert sie per Mail sensible Informationen wie Steuernummer, Bankverbindung oder Zugangsdaten an.
Was sollten Sie tun, wenn Sie eine solche E-Mail erhalten?
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, verdächtige E-Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben und den Aufforderungen nicht nachzukommen. Wer überprüfen möchte, ob tatsächlich eine neue Mitteilung vorliegt, sollte sich selbst über die offizielle ELSTER-Seite in „Mein ELSTER“ einloggen, statt einem Link aus einer unerwarteten Nachricht zu folgen.
Falls Sie bereits auf den Link geklickt und persönliche Daten eingegeben haben, sollten Sie umgehend Ihre Konten überprüfen und sich im Zweifel an Ihre Bank oder das zuständige Finanzamt wenden. ELSTER rät in solchen Fällen auch, das Benutzerkonto zu löschen, wenn möglicherweise Zugangsdaten preisgegeben wurden.
Die Aussicht auf eine unerwartete Steuererstattung mag verlockend sein, doch bei einer angeblichen Steuererstattung per E-Mail sollten Sie immer misstrauisch werden. Bleiben Sie wachsam und schützen Sie Ihre Daten.



